Reichlich unterbelichtet

Ich bin politisch völlig frei denkend, gehöre keiner Partei an und fühle mich nur der Wahrheit verpflichtet! Und auch hier lege ich große Sorgfalt zugrunde: Ich rede NUR ÜBER FAKTEN, die ich immer auch belege! Holger Fröhner

Jahrhundert-Lügen

Werden bildwichtige Teile oder das ganze Motiv zu dunkel dargestellt, spricht der Fotograf von Unterbelichtung. Der Jahrhundertlügner Holger Fröhner steht auch oft hinter der Kamera und sollte daher wissen, wie man ein Objekt richtig beleuchtet. In seinem Buch läßt er jedoch nicht nur entscheidende Teile der Realität im Dunkeln verschwinden, er retuschiert auch skrupellos seine ‚FAKTEN‘, bis sie sich harmonisch in das satte Braun seiner Stichwortgeber einfügen. Das Motiv dafür hat er vor einer Woche erst wieder auf der Weltnetz-Seite der Nationalen Sozialisten Halle gezeigt: „Freiheit statt BRD!

„Vielleicht nützen euch die Argumente“, schrieb er den braunen Kameraden mit Verweis auf seine neueste Version der „Jahrhundertlüge“, so als würde er darin irgendwelche stichhaltigen Argumente für die altbekannten reichsdeutschen Thesen bringen. Interessanter für seine Klientel dürften da schon die Leute sein, die er zu Wort kommen läßt: die einschlägig vorbestrafte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck, die ihren Richtern „mutig in die Augen“ sah und auch „den Mut für deutliche Worte“ fand; den revisionistischen „Schriftsteller“ Urs Bernetti, dessen einziges Büchlein beim rechtsextremen Verlag „Neue Visionen“ Würenlos erschien und den er hartnäckig „Benetti“ nennt (das passiert eben, wenn man ungeprüft von jemandem abschreibt, der auch nur falsch von jemandem abgeschrieben hat); den „Staatsminister Dr. Rickermann„, an dessen Existenz nur noch ganz hartnäckige Realitätsflüchter glauben; den Medizintechniker Hans-Peter Thietz, dessen staatsrechtliche Kompetenz lediglich darin besteht, mal Abgeordneter der DDR-Volkskammer gewesen zu sein; die aktuell wegen Holocaustleugnung einsitztende Sylvia Stolz, Lebensgefährtin von Horst Mahler; die rechten Rundtischler und noch einige andere, deren weltfremde Thesen in rechten Zirkeln hoch im Kurs stehen.

Ansonsten finden sich auf den 160 Seiten dieselben Halbwahrheiten, Verdrehungen und Lügen, mit denen die Reichsdeutschen schon seit Ebels Zeiten auf Dummenfang gehen. Von dessen Kommissarischer Reichsregierung und ihren diversen Tochterunternehmen distanziert sich Fröhner zwar halbherzig, aber auch nur deshalb, weil das Debakel um deren Spaßausweise auch dem leichtgläubigsten Opfer unweigerlich die Augen öffnet:

Denn jeder „Reichsbürger“, der von einem Gericht wegen der Benutzung von „Reichspapieren“ einmal verurteilt wurde und jeder andere, der von solch einem Sachverhalt hörte, wird zukünftig eher den „offiziellen“ Verlautbarungen der „Bundesrepublik  Deutschland“ und ihren „Verfassungsrechtlern“ Glauben schenken, die diese Bewegungen als „ewig gestrig“ oder sogar als „rechtsradikal“ bezeichnen.

An ihrer ideologischen Grundlage hat er logischerweise nichts auszusetzen, denn er verwendet ja dieselben Gedankenkonstrukte über die „zugrundeliegenden rechtlichen Verhältnisse im Land“ in seinem Buch. Nur einmal scheint ihm dabei ein peinlicher Fehler unterlaufen zu sein:

Am 17.07.1990 hatten sich Meckel und Genscher  u.a. mit der polnischen Forderung einverstanden erklärt, dass in der zukünftigen Verfassung des vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 a.F. nicht mehr enthalten sein soll – dies forderte Polen, um jegliche Gebietsansprüche Deutschlands auszuschließen.

Diese Darstellung deckt sich überraschenderweise mit den Tatsachen und kann daher nur ein Versehen Fröhners gewesen sein, denn an 12 anderen Stellen in seinem Buch soll dieser Artikel 23 nicht mehr „in der zukünftigen Verfassung des vereinten Deutschlands“ wegfallen, sondern sofort nach dem Treffen der Außenminister:

Die „Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 17.07.1990 während der Pariser Konferenz durch die Alliierten mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ juristisch aufgelöst  (siehe: BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990).

Auf Seite 123 behauptet Fröhner sogar, das Grundgesetz selber würde diese Aussage enthalten:

Des weiteren ist in einer (kleingedruckten) Tabelle am Anfang des „Werkes“ ebenfalls zu lesen, dass am 17.07.1990 der Geltungsbereich gestrichen wurde!

Ob diese außergewöhnliche Version des Grundgesetzes auch außerhalb seiner blühenden Fantasie existiert (und wenn ja, wo), wird er ebensowenig beantworten können wie die Frage, was die von ihm angegebene Quelle (siehe: BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990) mit der juristischen Auflösung der BRD zum 17.07.1990 zu tun haben soll: auf S. 885 ist dort das Einigungsvertragsgesetz (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Einigungsvertrag) zu finden, auf S. 890 der eigentliche Einigungsvertrag. Dort taucht aber weder das Datum 17.07.1990 auf noch irgendeine andere Aussage, die Fröhners dreiste Lüge belegen könnte. Aber wie alle Reichsideologen vertraut er wohl darauf, daß die Leser sowieso zu dumm sind, seinen Schwindel zu durchschauen.

An drei Stellen nennt Fröhner als Urheber der eindeutig polnischen Forderung den von Reichsdeutschen vielstrapazierten US-Außenminister James Baker. Obwohl er längst wissen könnte, daß diese Behauptung des „Präsidenten der Nationalversammlung“ Matthes Haug eine totgeborene Ente war und mittlerweile nicht mal mehr von diesem selbst vertreten wird, jubelt er sie seinen Lesern nicht nur weiterhin als Fakt unter, er stellt(?) sich auch dumm und versucht dem Kadaver mit großen Worten Leben einzuhauchen:

Gegen dieses rechtliche Faktum ist bisher noch kein durchschlagendes Gegenargument ersichtlich geworden.

Wie es aussieht, wenn dem Herrn Fröhner ausnahmsweise doch mal eines der unzähligen durchschlagenden Gegenargumente „ersichtlich wird“, hat er auf  Seite 125 demonstriert. Dort frischt er den Passfarben-Fake auf, in der neuesten Version allerdings mit einer kleinen Anmerkung:

Bei der Farbenlehre kann ich mich nur auf die Aussagen eines international tätigen Anwaltes berufen. Ich selbst fand keine entsprechende Grundlage, mit der ich den Sachverhalt sicherer belegen könnte.

Ein namenloser Anwalt hat nun also den schwarzen Peter, Fröhner selbst ist ohne Schuld. Wie paßt das zu seiner Selbstbeweihräucherung, nur sorgfältig recherchierte und immer belegte Fakten anzuführen? Genausowenig wie die Behauptung, nur der Wahrheit verpflichtet zu sein. Er betrügt seine Leser nämlich nicht nur mit Quellenangaben, die mitnichten das belegen, was er zusammenschwurbelt, er fälscht notfalls auch die Belege selbst:

Das glauben Sie nicht? Dann darf ich Sie in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, der höchsten Instanz in solchen Fragen, aufmerksam machen:
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen  Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.  Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Vor Fröhners unbekümmerter Retusche sah diese Passage nämlich so aus:

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.” (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Es ist ja verständlich: wenn man das Erlöschen eines Staates konstruieren möchte, macht sich der Streit um eine Baumschutzsatzung als Beleg nicht gut. Also muß etwas „nachgeholfen“ werden, es wird schon niemand bemerken. Die Stoßrichtung ist klar: Da das Grundgesetz keinen Geltungsbereich mehr hat, ist es ungültig und mit ihm auch alle anderen Gesetze des Landes. Was wohl die Finnen, Italiener, Bulgaren oder Griechen zu dieser These sagen? Deren Verfassungen definieren nämlich auch keinen räumlichen Geltungsbereich. Warum auch, schließlich wird ein Staatsterritorium nicht vorrangig durch die Verfassung festgelegt, sondern durch Grenzverträge mit den Nachbarstaaten. Aber ehe es diesem rechtlichen Faktum gelingt, in Fröhners Bewußtsein durchzudringen, werden wohl weitere 5 Updates seiner Jahrhundertlüge ins Land gehen.

Nachtrag:

Falls Herr Fröhner mit den vielen Worten nichts anfangen kann, folgt hier noch etwas für den Fotografen in ihm. Auf Seite 137 hat er dieses (arg beschnittene) Pressefoto vom Dreiertreffen 2006 in Compiègne abgebildet und folgende halbgare Gedanken dazu festgehalten:Dreiertreffen 2006

Sehen Sie sich doch das Bild einmal etwas genauer an! Richtig: Die deutsche Fahne fehlt! Es scheint tatsächlich so, als wäre es anrüchig oder schamhaft, hier mit „schwarz-rot-gold“ Flagge zu zeigen. Im übrigen repräsentiert ja Merkel nicht etwa „Europa als Ganzes“, oder?
Da man davon ausgehen muß, dass gerade solche „Kleinigkeiten“ nicht zufällig, sondern wohl bedacht und sogar streng nach Protokoll inszeniert werden, mögen Sie sich selber aufgrund der Gegebenheiten Ihren Reim machen.

Ich würde ihm gern mit einigen Reimbildern behilflich sein, damit er sich beim nächsten Mal wenigstens zu dieser einen Gegebenheit etwas Vernünftigeres zusammenreimen kann:

Russland

ItalienFrankreichSchweizIsraelLiechtenstein

Übrigens kann 2006 in Compiègne doch nicht alles streng nach dem Fröhner-Protokoll inszeniert worden sein, denn bei genauerem Hinsehen kann man tatsächlich zumindest eine Deutschlandfahne entdecken:

Compiègne 2006

95 Antworten to “Reichlich unterbelichtet”


  1. 1 Holger Fröhner 29. Juni 2009 um 21:03

    Lieber unbekannter Autor,

    vielen Dank für Ihre vielen Worte. Leider lassen Sie Ihren Namen vermissen, was für mich schon ziemlich bezeichnend ist und den Verdacht in mir aufdrängt, dass Sie es sich in dem uns umgebenden Unrechtssystem doch schon sehr bequem gemacht haben, da Sie schon die gleichen Gepflogenheiten zeigen.

    Aber sei es drum. Ich danke Ihnen für das Aufzeigen kleinerer Fehler, die ich im nächsten Update selbstverständlich korrigieren werde, da es mir nur um die Wahrheit geht.

    Ich habe mir mein Wissen in langen Recherchen angeeignet, was ich Ihnen gern ans Herz legen würde. Denn bevor Sie leichtfertig denunzieren, sollten Sie sich unabhängig stellen. Das heißt aber auch, kein „Rechts“ und „Links“ im Denken zuzulassen, da dies nur Positionen sind, die immer benutzt werden, wenn die herrschende Kaste – und nichts anderes ist sie – mal wieder davon profitiert. „Teile und Herrsche“ heißt das einfache Prinzip, dass in Ihrem Denken schon sehr gut funktioniert.

    Mein Werk soll aufklären. Wenn Sie schon eine vorbestimmte Meinung haben, dann lesen Sie einfach nichts weiter und bleiben Sie in Ihrer Welt glücklich.

    Verurteilen Sie die Menschen nicht dafür, dass Sie suchen. Und die Matrix ist nun mal leider eine schlimme Realität…

    Da Sie aber alles besser wissen, hier noch eine kleine Aufgabe: Widerlegen Sie das Kapitel „Warum der Einigungsvertrag nicht gelten kann“ mit allen eingefügten Dokumenten.

    Es ist leicht alle anzugreifen und den leichten Weg zu gehen! Ich traue Ihnen nach Ihren Ausführungen jedenfalls normales Denken nicht mehr zu. Schade, dass Sie sich so sehr disqualifiziert haben, sonst hätten Sie mit Ihrem Engagement für das Volk noch einiges tun können. Aber das wollen Sie ja nicht…

    FG H.Fröhner

    • 2 deppenaufsicht 1. Juli 2009 um 13:08

      Hallo Herr Fröhner,

      es erfüllt mich mit Freude, daß Sie die Richtigstellung der von Ihnen verbreiteten Falschaussagen in Aussicht stellen. Ihr Werk wird schon sehr viel übersichtlicher, indem Sie nur die zahlreichen Passagen herausnehmen, die ihre zweifelhafte Begründung im behaupteten „Untergang“ der BRD am 17.07.1990 finden. Die eine Stelle, an der Sie die Umstände der Streichung des Art.23 GG wahrheitsgetreu dargestellt haben, könnten Sie ja noch etwas ausbauen, damit nach der Korrektur aller Fehler von Ihrem Buch etwas mehr übrigbleibt als nur die Kopien offizieller Dokumente.

      „Dass am 17.07.1990 der Geltungsbereich gestrichen wurde“ soll, wie Sie behaupten, ja sogar im GG selbst „in einer (kleingedruckten) Tabelle“ nachzulesen sein. War es wieder der angebliche „international tätige Anwalt“, der Sie neben dem Passfarben-Fake auch zu dieser Lüge inspirierte, oder stehen Sie diesmal selbst dazu, daß es nicht unbedingt den Tatsachen entspricht, was Sie „in langen Recherchen“ herausgefunden haben wollen? Sie wissen doch ebenso wie ich, daß dieser Verweis nie außerhalb Ihrer Fantasie existiert hat.

      Da es Ihnen nur um die Wahrheit geht, werden Sie nun ja auch hoffentlich bald die bisher ignorierten Tatsachen zur Kenntnis nehmen, die Ihre Behauptungen widerlegen. Es wirft nämlich ein schlechtes Licht auf Ihre Intelligenz, wenn sie auch nach wiederholtem Hinweis auf die Antworten der KRR-FAQ um Widerlegung einzelner Sachfragen bitten, obwohl die dort schon seit langem en detail geklärt sind. Es steht Ihnen jederzeit frei, eines oder mehrere der dort zusammengetragenen Argumente zu entkräften, aber das wird Ihnen sicher ebensowenig gelingen wie den anderen reichsdeutschen Dummenfängern, die deshalb nur darauf hoffen können, daß die Leser an derselben selektiven Ignoranz leiden wie der Autor.

      Falls Sie meinen, eine Kernthese Ihres Werkes wäre dort bisher nicht eindeutig genug richtiggestellt worden, dann können Sie diese hier gern zur Diskussion stellen. Wir helfen Ihnen dann selbstverständlich weiter.

  2. 3 Rheinlaender 30. Juni 2009 um 09:03

    Holger Fröhner schrieb: „Da Sie aber alles besser wissen, hier noch eine kleine Aufgabe: Widerlegen Sie das Kapitel ‚Warum der Einigungsvertrag nicht gelten kann‘ mit allen eingefügten Dokumenten.“

    Das ist schnell widerlegt: Er gilt und wird von allen Staaten als rechtens angesehen.

    Es ist ein grundsaetzliches Fehlverstaendnis des Funktionierens des Voelkerrechtes, dass eben nicht auf juritischen Spitzfindigkeiten basiert, sondern auf dem Handeln der Staaten. solange alle Staaten dieser Welt die BRD fuer einen Staat halten, die derzeitgen Grenzen der BRD fuer rechtmaessig und die BRD als das Subjekt des Voelkerrechtes halten wie das Dt. Reich, solange ist das so: Egal was ein Prof. Bratch, ein Froehner oder sonst wer denkt.

    Die Weltgeschichte wird eben nicht vorm Amtsgericht verhandelt, sonst muesste man wohl das Recht bis zum Staatsstreich von Julius Caesar „rueckrechnen“ oder nachtraeglich den Westfaelischen Frieden oder den Wiener Kongress oder den Frieden von Utrecht fuer ungueltig erklaeren – auf allen wurde altes Recht stillschweigend oder ausdruecklich gebrochen und neues geschaffen. Das ist nach 1945 auch nicht anders.

  3. 4 AuchRheinländer 1. Juli 2009 um 01:20

    Wir Deutschen sollten uns lieber darum kümmern, wie heute Recht gebogen wird, und wie unser Parlament sich nicht an das Grundgesetz hält. Wenn DAS Mode wird, dann wirds wieder zappenduster hierherum.

    Finde ich.

  4. 5 Rheinlaender 1. Juli 2009 um 05:26

    Recht wird weniger „gebogen“ als neu geschaffen. Spaetestens seit David Hume sollte jedem klar sein, dass Recht und damit Moral abhaenig von den gesellschaftlichen Umstaenden ist. Da mag sich das BVerfG, wie gestern gesehen, in noch verstiegerene Wortkonstruktionen versteigen („Herrschaftverband“), aber es ist Aufgabe der politschen Ebene Recht entsprechend der Umstaende neu zu schaffen.

    Am Ende ist „Recht“ das Ergebnis eines politschen Prozesses und nicht eines juristischen.

  5. 6 Holger Fröhner 6. Juli 2009 um 18:09

    Der Irrtum wird nicht zur Wahrheit, auch wenn er sich ausbreitet und Anklang findet.
    – Mahatma Ghandi –

    Diese einfache Wahrheit sollten sich die Vorschreiber einmal zu Herzen nehmen. Denn wenn da jemand schreibt, dass der Einigungsvertrag schon deshalb gilt, da andere Staaten ihn anerkennen, so finde ich das doch sehr bedeklich. Selbstverständlich wird beispielsweise der Amerikaner und die EU der These immer zustimmen, da beide von der schlimmen (besetzten und abhängigen) Situation Deutschlands profitieren. Welch Wunder also…

    Da der Artikel 23 a.F. nun einmal nachweislich am 17.07.1990 von den Alliierten ausser Kraft gesetzt wurde (wieso konnten die das bei dem souveränden Staat „Bundesrepublik Deutschland“ überhaupt? Weil das eben kein Staat war…), konnten neue Bundesländer, die selbst erst am 14.Oktober gegründet wurden, wohl kaum am 03.Oktober beitreten. Diese Tatsache ist juristisch unmöglich und bedarf keiner weiteren Belegung, da sie offenkundig ist.

    Warum denken meine Vorschreiber also nicht einfach SELBST nach? Es bringt wenig, immer wieder gebetsmühlenartig die offizielle Doktrien, mit der sich die Feinde im eigenen Land an der Macht halten, nachzuplappern.

    Im übrigen sollte jeder einmal ein Grundgesetz FÜR DIE Bundesrepublik Deutschland (und nicht DER!) in die Hand nehmen. Dort findet sich im Register ein Hinweis auf die Streichung des Art 23 a.F.
    Warum wurde dieser 1992 neu mit grundgesetzwidrigem Text gefüllt (alle Macht ging dann schon nicht mehr vom deutschen Volke, sondern von der Eu aus) – obwohl eine Überblendung juristisch ausgeschlossen ist? Es sollte einfach nicht der Anschein aufrecht erhalten werden, dass etwas wichtiges fehlt… nämlich der Geltungsbereich. Und für die letzten Phantasten: Präambeln entfalten NIEMALS eine Rechtsfähigkeit 😉

    Ich selbst sprach in den letzten Jahren mit Richtern (im Ruhestand), Staatsdienern des gehobenen Dienstes – ja sogar mit EU Beamten. Erstaunlich nur, dass alle meine Meinung teilten…

    Ich will hier niemanden überzeugen, dem es in der Matrix gut geht und der einfach Angst vor der Wahrheit hat. Es tut nämlich verdammt weh, wenn man merkt, warum 480 Milliarden an Banken verschenkt werden und was der wahre Grund für deutsche Politik ist.

    Die Menschen müssen wieder selbst beginnen, nachzudenken und sich darüber wundern, warum das Staatsvermögen in den Händen einer GmbH ist…

    Holger Fröhner

  6. 7 Rheinlaender 6. Juli 2009 um 19:19

    Was die Art. 23 Sache angehet, verweise ich einfach auf KRR-FAQ.

    Aber ansonsten in der Wrklichkeit: Ueber das Voelkerrecht und dessen Wirksamkeit wird in den Hauptstaedten und den Regierungen entschieden – und da ist die Meinung aus Whitehall, dem Kremel oder den Department of State um einiges wichtiger als die eines Herrn Froehner. Wenn sie damit ein Problem haben, dann haben Sie ein Problem mit Wirklichkeit.

    Wenn sie einen von allen anderen Staaten – ausnahmslos – anerkannten Staat ganz offensichtich Staatsgewalt ausuebt fuer nicht existent erklaeren wollen, muessen schon Sie ein erhebliches Unverstaendnis ueber das Funktioneren internatonaler Beziehungen haben.

    Ich empfehle mal, sich den Westfaelischen Frieden einzulesen, wie da Dinge neu geregelt wurden oder mal sich in die Hintergruende der Wiener Kongressakte von 1815 einzulesen, um mal zu kapieren, wie Voelkerrecht geschaffen wird.

    Ob die BRD eine Verfassung hat, oder wie diese sich nennt, ist fuer die Existenz der BRD als Staat ohne Bedeutung. Relevant ist einzig der Faktor, dass die BRD Staatsgewalt ausuebt – und das tut sie und alle anderen im „Klub der Staaten“ halten das fuer rechtens. Es ist dieser Klub, der einzig darueber zu entscheiden hat.

    Wenn Ihnen nicht passt, machen Sie Revolution; wundern Sie aber nicht, wenn Sie auf den Bauch fallen.

  7. 8 Holger Fröhner 7. Juli 2009 um 07:17

    „… und da ist die Meinung aus Whitehall, dem Kremel oder den Department of State um einiges wichtiger …“

    Damit sagen Sie es doch selbst: WICHTIGER als die Meinung des deutschen Volkes. Ich gratuliere zu der Einsicht.

    Im Gegenzug gebe ich auch Ihnen einen Hinweis: Beschäftigen Sie sich doch bitte mit der 3-Elemente-Lehre von Jelinek. Das ist die Grundlage für einen Staat. Der „BRD“ mangelt es an zwei wichtigen Punkten. Nur die Gewalt über uns übt sie zweifellos aus. Ein Staatsgebiet und ein Staatsvolk hat sie nicht. Das bestätigen im übrigen führende Staatsrechtler laufend. Aber das sind ja auch bloß Illusionisten, nicht wahr?!

    Aber Sie gehören sicher auch zu denen, die die Bundesverfassungsgerichtsurteile beflissentlich ignorieren, die das 1973, 1986 und zuletzt 2004 festgestellt haben. Im letzten Urteil wurde übrigens auch festgestellt, dass die Staatsgewalt mit dem Erlischen des Art 23 a.F. aufgehört hat zu exitieren, da sie sich nur auf den Geltungbereich stützen konnte. Auch das sind wirklichkeitsfremde Urteile, oder?!

    Sie wollen nicht nachdenken. Gut. Da gibt es viele Menschen, die lieber ihre Ruhe haben möchten. Die Konsequenz ist der kontinuierliche Abbau von Bürgerrechten, eine Totalüberwachung, die Schaffung einer EU-Diktatur und und und…
    Auch dies sehen vielen Menschen genauso, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Grundlagenvertrag kämpfen. Im übrigen auch Staatsrechtler… oder wie Sie sagen würden: Phantasten.

    Anscheinend haben nur Sie Recht. Gut, in ihrer Welt soll es so sein. Mir bringt es nichts, mit Menschen zu kommunizieren, die, wie ich schon erwähnte, gebetsmühlenartig Lügen wiederholen, die in all unsere Köpfe gepflanzt wurden.

    Und dabei fiel noch niemandem auf, dass sich auf dem Reisepaß ein anderer Adler (2 Schwingen weniger) als auf den Innenseiten befindet. Warum wohl?

    Ach ja: Weil wir ein souveränes Land mit EINEM Staatssymbol sind 😉

    Denken Sie einfach einmal selbst nach. Wahrscheinlich haben Sie mein Buch nicht gelesen, wie viele meiner Kritiker. Interessant ist, dass selbst Rechtsanwälte, die ich habe gegenlesen lassen, meine Fakten sämtlich für richtig befinden.

    Und da stört es mich wenig, wenn gerade SIE das anders sehen. Am Ende bleibt es eine unwiederlegbare Wahrheit.

    Holger Fröhner

  8. 9 Rheinlaender 7. Juli 2009 um 08:23

    Zuerst zur Drei-Elemente-Lehre:

    1) Staatsgewalt – wird offenschtlich ausgeuebt.

    2) Staatsgebiet: Festgelegt durch eine lange Reihe von Grenzvertraegen. Z. B. der Grenzvertrag zwischen den Niederlanden der BRD vom 30. Oktober 1980 oder juengst der Vertrag zwischen der Schweiz und der BRD vom 05. Maerz 2002. Die einzige Stelle an der Gebeitsstand der BRD unsicher ist, ein kl. Gebiet im Bodensee (das aber schon seit den 1850ern).

    3) Staatsvolk: So von internationalen Gerichten mehrmals festgestellt – siehe z. B. Germany v. USA vor dem ICJ im Fall LaGrand vom 27. Jun. 2001.

  9. 10 Rheinlaender 7. Juli 2009 um 08:45

    Kl.Nachtrag: Am Besten lassen Sie sich das im naechsten Jahr vom IJC erklaeren: Es liegt z.Zt. ein Fall auf Verletzung der Staatsimmunitaet Germany v. Italy vor dem ICJ. Das Urteil ist wohl im Laufe des naechsten Jahres zu erwarten. Bis dato empfehle ich eine grunedliche Lektuere des Urteils vom 10. Feb. 2005 Liechtenstein v. Germany (Certain Property).

  10. 11 Rheinlaender 7. Juli 2009 um 11:07

    Doll schrieb: „Aber Sie gehören sicher auch zu denen, die die Bundesverfassungsgerichtsurteile beflissentlich ignorieren, die das 1973, 1986 und zuletzt 2004 festgestellt haben. Im letzten Urteil wurde übrigens auch festgestellt, dass die Staatsgewalt mit dem Erlischen des Art 23 a.F. aufgehört hat zu exitieren, …“

    Dafuer haette ich doch gerne die genaue Quelle.

    Im Uebrigen kann das BVerfG eine solche Feststellung garnicht treffen, da es damit seine Kompetenz als Gericht negieren wuerde. Das waere etwa so, als ob ich meine eigene Existenz negieren wuerde.

    Wenn der entsprechenden Staat aufhoert zu existieren, beenden natuerlich auch dessen hoechste Gerichte ihre Taetigkeit. Das z.B. der Fall als 1806 das Heilige Roemische Reich aufhoerte zu existieren und das Reichskammergericht seine Taetigkeit einstellte.

    Ganz am Rande: Es gibt keinen Rechtsakt, der das Heilige Roemische Reich formal beendete. Es gibt keinen Rechtsakt,der z.B.die Goldene Bulle oder den Juengsten Reichsabschied aufgehoben hat. Sie verschwanden einfach.

  11. 12 Andreas 7. Juli 2009 um 14:55

    Hier einmal ein paar einfache Tatsachen!

    Fakt 1: Ich bin ein Deutscher und möchte auch so geachtet werden, wie auch ein Italiener oder Engländer. Und wenn ich auf meiner Nationalität bestehe und die Interessen des Deutschen Volkes gewahrt sehen will, als ewig Gestriger oder Brauner hingestellt zu werden, ist nicht nur maßlos unverschämt sondern auch rassistisch.

    Fakt 2: ICH sehe meine Interessen als Deutscher und für das Deutsche Volk nicht durch dieses Konstrukt namens BRD vertreten. Und wenn dieser Ansicht nicht nur ich bin, sondern es täglich mehr gibt und diese Menschen irgendwann eine Mehrheit bilden ist es völlig egal, welche Verträge von wem auch immer mit wem auch immer geschlossen wurden oder wer auch immer diese BRD als „Staat“ anerkennt.

    Fakt 3: ICH und viele andere auch, sehen das unser jetziges Rechtssystem nicht nur auf Lügen basiert und zu einem Selbstbedienungsladen für einige Eliten verkommen ist, sondern vielmehr das diese Eliten ihre eigenen sogenannten „Gesetze“ beugen und brechen um ihre Interessen durchzusetzen. Dieser Zustand ist in meinen Augen untragbar. Aber die Natur einer solchen korrupten Rechtssprechung veranlasst mich auch zur Hoffnung, denn ein System das seine eigenen Regeln negiert ist unweigerlich zum Sterben verurteilt.

    Fakt 4: Ob nun Das sogenannte Grundgesetz gilt oder nicht, ist egal. Tatsache ist, dass dieses Grundgesetz dem Deutschen Volk im Falle einer Einheit Deutschlands, eine vom VOLK ratifizierte Verfassung garantieren sollte. Und um diese Verfassung und damit die wirkliche Selbstbestimmung wurde das Deutsche Volk betrogen. Und genau das ist der Fakt der sämtliche anderen Diskussionen über andere rechtliche und völkerrechtliche Spitzfindigkeiten im Bezug auf die BRD gegenstandslos machen.

    Diesen Betrug kann und werde ich nicht akzeptieren und ich denke, jeder der nur ein Fünkchen Patriotismus in sich hat wird das eben so sehen wie ich.

    Im übrigen auch eine BRD wird ohne einen Rechtsakt verschwinden, da bin ich mir ganz sicher. Und was irgendwelche Gerichte irgendwo in der Welt festlegen oder nicht ist gegenstandslos, wenn das Volk um das es geht nicht mitspielt, das trifft ebeneso auf die Ausübung von Staatsgewalt zu…

  12. 13 Rheinlaender 7. Juli 2009 um 18:14

    Zu 1:
    Ich weiss nicht was fuer eine besondere Art der Achtung die eines Dt., Briten, Chinesen, etc. unterscheidet. Es eine Achtung, die man jedem Menschen jederzeit und immer entgegenbringt – und zwar unabhaenig von dessen Nationalitaet, Herkunft etc. und es gibt es eine Achtung, die man sich erwirbt, durch Character, Taten, Bildung, etc. Die Nationalitaet ist in beiden Faellen ohne Interesse. Solltest Du in Kreisen verkehren, in denen die Nationalitaet eine Rolle spielt, dann solltest Du diese Kreise schnellestens verlassen. Solche Leute sind kleingeistig, weil sie sich an Aeusserlichkeiten, wie der Herkunft, orientieren. Ihnen fehlt der Horizont einer weiten Welt und geschraenken ihren Geist durch kuenstliche Grenzen. Sie sind auch eine schlechte Uebungsflaeche fuer eine globale Welt. Du schadest Dir mit solchem Umgang selber.

    Zu 2:
    Welche Sonderinteressen hast „als Deutscher“? Ich habe Interessen, diese haben haben aber mit meinen Staatsangehoerigkeiten nichts zu tun. Staaten sind primaer Verwaltungskonstrukte und die Zugehoerigkeit zu einem Staat ist nichts anderes als die Moeglichkeit sich dort oder da ohne grosse Papierkrieg niederlassen oder ueber die Grenzen zu kommen, wenn man es will. Wer mehr in dieser Zugehoerigkeit zu einem Staat sieht mythisiert und erhebt den Staat (oder „das“ Volk) zu einer irrationalen Ersatzreligion. Ein freier Geist kennt keine Nationen, sondern Menschen.

    Zu 3:
    Nun, dieses Rechtsystem ermoeglicht Dir Dich in ganz Europafrei bewegen und niederlassen – sollten Dir also dt. Richter nicht mehr passen, ziehe nach Frankreich oder Irland.

    Zu 4:
    Wozu? Eine Verfassung ist kein mythisches Ding, sondern ein Regelsystem, dass die Verhaeltnisse in einem Staat regelt. Nicht mehr und nicht weniger. Schau doch mal in andere Laender: Die US-Verfassung wurde nie per Volksabstimmung bestaetigt, tut es dennoch seit ueber 200 Jahren. Die Verfassung der Niederlande wurde vom Koenig 1816 erlassen, sie funktioniert – warum aendern? Die Verfassung Kanadas ist ein britisches Parlamentsgesetz aus dem Jahr 1864 – sie tut es; warum eine neue? Die britische „Verfassung“ besteht aus 20% Gesetzen vor 1700, 20% Gesetzen nach 1700 und 60% Gewohnheitsrecht. Warum aendern? Sie funktioniert. Solange das GG als Verfassung funktioniert, soll als Verfassung funktionieren. Es gibt keinen Grund daran etwas zu aendern. Es ist egal woher eine Verfassung kommt, wichtig ist, das sie die Verhaeltnisse in einem Staat brauchbar regelt.

    Und: Die parlamentarische Demokratie in Europa (und damit in Deutschland) ist Teil der europaeischen Friedensordnung. Die unbedingte Erhaltung des europaeischen Landfriedens ist wichtiger als die Interessen jeder Nation in Europa und wichtiger als jedes „Selbstbestimmungsrecht“. Wenn ein Nation versucht aus diesem System ausbrechen, dann haben alle anderen Staaten das unbedingte Recht und die Pflicht diese Nation wieder in den gesamteuropaeischen Accord zurueckzufuehren. Es darf niewieder einer Nation erlaubt werden das System des gesamteuropaeischen Friedens zu gefaehrden. Das Leben von ueber 600 Mio. Menschen haengt von diesen System ab und hat unbedingte Prioritaet.

    • 14 T0NK1N 23. September 2009 um 13:27

      „Es darf niewieder einer Nation erlaubt werden das System des gesamteuropaeischen Friedens zu gefaehrden. Das Leben von ueber 600 Mio. Menschen haengt von diesen System ab und hat unbedingte Prioritaet.“

      Wie dieses System des gesamteuropäischen Friedens ist und wo dieses so genannte System – welches Ihrer Ansicht nach verdient hätte, heilig gesprochen zu werden – seinen gesamteuropäischen Frieden verteidigt, sollte doch bitte in die Thematik eingebaut werden. Verteidigung – dies sagt schon der Begriff – kann immer nur die Verteidigung der äußeren Grenzen eines Hoheitsgebietes zu Folge haben. Ein demokratischer Rechtstaat, der seine Freiheit und seinen „Frieden“ außerhalb seiner Grenzen „verteidigt“, der verteidigt nicht die Freiheit, sondern führt offensive Truppenbewegungen in fremden Hoheitsgebieten durch.

      Deutschland wird „am Hindukusch verteidigt“?

      Deutschland wird nur an den Grenzen Deutschlands verteidigt. Oder wie nennen wir es in Zukunft, wenn Einbrecher in Ihre Wohnung schwadronieren:

      Nachbarschaftshilfe,
      Privatsphäre, oder
      Eigentum verpflichtet?

      Wenn wir den Menschen in Afghanistan helfen wollen, wozu brauchen wir die Kriegsmaschinerie – von uranhaltiger Munition ganz zu schweigen – gepanzerte Fahrzeuge? Nein, wer helfen will, der tut dies, wenn er ohne Waffen kommt, alles Andere ist unglaubwürdig.

      „Von Deutschland geht kein Krieg mehr aus“…

      Den Krieg für den Frieden verkaufen, geht mehr als zu weit.

      • 15 Rheinlaender 7. Oktober 2009 um 12:41

        Die Lehre aus dem Perioden 1618-1648 und 1914-1945 sollte doch klar sein: Ein gesamteuropaeischer Krieg geht primaer auf die Kosten Deutschlands.

        Deshalb ist diese europaeische Friedensordnung fuer jeden Deutschen eine elementare Ueberlebensfrage. 1648 wurde dies durch eine Internationalisierung der Reichsverfassung durch die Vertraege von Muenster und Osnabrueck gesichert, nach 1945 durch den Aufbau eines komplexen Vertragssystems mit EU und NATO als Ecksteine.

        Die Idee, dass es noch souveraene Staaten gaebe, taugt bestenfalls als juristische Fiktion. In einer globalen Welt existiert eine Staatengemeinschaft, die ihren Mitgliedern (eben den Staaten) Pflichten auferlegt: Z. B. die unbedingte Durchsetzung der staatlichen Gewalt innerhalb ihrer Grenzen – es liegt im Interesse jedes Staates, auch Deutschlands, dass dieses System erhalten wird. Ein Rueckfall hinter 1648, wo ausserhalb des Staatensystem Spieler auf internationaler Ebene auftreten, sei es Hamas oder die Taliban oder sonst wer, wuerde die Welt zu einem sehr viel gefaehrlichern Platz machen. Es waere ein Rueckfall hinter allen Fortschritt einer sicheren Welt, der seit 1648 erreicht wurde.

        Deshalb wird Deutschland am Hindukusch verteidigt.

    • 16 paletty32 29. Dezember 2010 um 15:23

      hallo, mit verlaub, du weißt doch selber welchen unsinn du hier schreibst und wir durchschauen dich ganz genau !!

      Die EU ist illegal, da nicht von den völkern gewählt !!

      Der Andreas vom 7. Juli 2009 sagt es sehr gut was fakt ist über die BRD

      Fakt 4: Ob nun Das sogenannte Grundgesetz gilt oder nicht, ist egal. Tatsache ist, dass dieses Grundgesetz dem Deutschen Volk im Falle einer Einheit Deutschlands, eine vom VOLK ratifizierte Verfassung garantieren sollte. Und um diese Verfassung und damit die wirkliche Selbstbestimmung wurde das Deutsche Volk betrogen. Und genau das ist der Fakt der sämtliche anderen Diskussionen über andere rechtliche und völkerrechtliche Spitzfindigkeiten im Bezug auf die BRD gegenstandslos machen.

      Im übrigen auch eine BRD wird ohne einen Rechtsakt verschwinden, da bin ich mir ganz sicher. Und was irgendwelche Gerichte irgendwo in der Welt festlegen oder nicht ist gegenstandslos, wenn das Volk um das es geht nicht mitspielt, das trifft ebeneso auf die Ausübung von Staatsgewalt zu…

  13. 17 doll 8. Juli 2009 um 00:03

    Wann hört dieses sinnfreihe Geschwafel Alias Reinländer & Co mal auf?

    Wie souverän die Deutschen Bürger gegenüber Bundesdeutscher Herrschaft sind, hat man ganz, ganz deutlich bei der Ausklammerung des Mitspracherechts bei der EURO EINFÜHRUNG und beim EU BEITRITT bis „VER…nein nur noch GRUNDLAGENVERTRAG gemerkt.

    Die hohe Kunst heute besteht darin, Fragmente von Halbwarheiten und Halbwissen so zusammenzubappen, daß es als Fundament für die eigene Theorie gerade reichen mag.
    So machens auch Richter. Gut aber völlig falsch begründet kann dann vom Vorsatz(StGB) ablenken und im schlimmsten Falle wegen Dummheit vor der Verantwortung wegen Rechtsbeugung schützen. Diese Art des gesprochenen und geschriebenen Wortes erlebt man heute geradezu inflationär. Die Ausführungen z.B. des Herr Alias Reinländer sind gleich der einer Endlosschleife ohne Sinn und Ziel! Gleichzusetzen mit dem kindlichen Frage Antwortspiel, das fortwärend mit „Warum“ aufrecht erhalten wird.

    Bitte durchschaut die Masche des Herr Alias Reinländer und Co., die und deren „Ausführungen“ sind keinen Pfifferling wert und bringen Euch nicht weiter.

    Denn der Igel wußte nicht das er der Hase ist.

    Noch ein bisl Geduld. Die DDR ist auch nicht von heute auf morgen verschwunden. Und am ende des Geldes ist auch die BRD am ende des Weges (Artikel 146 GG) angelangt.

  14. 18 doll 8. Juli 2009 um 00:16

    noch was dazu.

    Sicher sind nicht alle Ausführungen und Aussagen der Selbstdenkenden ganz korrekt. Es ist ja auch ein schwieriger Stoff, deren Wahrheitsgehalt ja mit Absicht versteckt und verschleiert wird. Es ist also ein Przess der Erkenntnis durch Fakten, der letzendlich zur absoluten Warheit führt.
    Aber was an falschen Ausführungen und Aussagen derer die für andere denken wollen hier raushaun, ist jenseits von Gut und Böse.
    Ich frage mich wer hier die Bewertungen zu den Beiträgen setzt. Dann hat man auch schnell die Antwort.

  15. 19 Andreas 8. Juli 2009 um 16:00

    Ursprünglich wollte ich hier keinen weiteren Post machen, aber die Antwort von „Rheinlaender“ zwingt mich geradezu.

    Ich verkehre nicht in Kreisen in denen die Nationalität eine Rolle spielt und Deine Elternhaften Ratschläge diesbezüglich kannst Du sein lassen, ich bin in einem Alter, in welchem ich selber Denken kann! Was die Achtung angeht, hast du jemals von einem Wort namens Kultur gehört? Und diese gibt es, eine DEUTSCHE Kultur und diese ist es vor der man Achtung haben sollte!!! Was mich gleich weiterführt zu den Interessen, diese bestehen vor allem auch darin genau diese Deutsche Kultur zu erhalten und zu schützen! Und ein Staat ist nicht nur ein Verwaltungskonstrukt, diese Behauptung ist geradezu irrwitzig. Ein Staat ist auch der durch eine Verfassung zum Ausdruckgebrachte Willen eines Volkes gemeinsame Interessen und Lebensweise in einem abgegrenztem gebiet zu leben, aufzubauen und zu schützen! Das das GG nicht funktioniert und schon gar keine echte Verfassung ist, sehen wir allein daran das Sie ignoriert wird wenn es nicht den Interessen der Aktuellen Machtsinhaber entspricht! (Bsp. Art.146 nach der Einheit Deutschlands oder ganz einfach seid Bestehen der BRD die nicht existente Gewaltenteilung oder auch die aktuell anstehenden EU-Verträge). Und noch etwas, warum sollte ich mich meinem eigenen Kulturkreis entziehen, nur weil es Menschen gibt, die aus Geld- und Machtinteressen heraus ein System aufgebaut haben, welches keine echte Rechtssicherheit mehr zu lässt?! Nein das wäre „den Kopf in den Sand stecken“. Lieber bleibe ich hier und versuche dieses System zu bekämpfen.

    • 20 Rheinlaender 8. Juli 2009 um 16:40

      @Andreas

      Ich weiss was Kultur ist, nur hat dies mit dem Staats nichts zu tun. Kultur ist Deine Privatsache und geht den Staat ausserhalb der Garantie der Rechte des Einzeln nichts an.

      Muss man denn die Diskussionen des 17. Jahrhunderts wieder aufkochen? Hat nicht Thomas Hobbes klar die Rolle des Staates definiert? Der Staat hat die Rolle die offentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und ist dafuer mit dem unbedingten Gewaltmonopol ausgestattet worden. Was hat die notwendige Zwangsveranstaltung Staat mit Kultur zu tun?

      Ich weiss nicht, was in Carlo Schmidt gefahren ist, als diese Theorie, die im Uebrigen aus der Rousseau’schen Ecke kommt, 1948 auftichte. Dahinter steckt eine Mythisierung des Volkes – es gibt kein Volk im Sinne einer einheitlichen Gruppe oder eines einheitliche Willens, es gibt aber Leute, die halt per Zufall in einem Gebiet zusammenleben und deren staatliche Ordnung muss irgentwie organisiert werden. Mehr bleibt bei rationaler Analyse der Funktion des Staates nicht uebrig – wie gesagt die Diskussion ist seit ueber 300 Jahren mit Hobbes abgeschlossen.

      Die EU-Vertraege versuchen nur die Organisation in Europa auf eine Grundlage zu stellen – ich weiss nicht was das, ausser in der hier sehr verqueren Ideenwelt des BVerfG oder Schachtschneiders mit dem „Volk“ zu tun haben soll. Wer meint, dass 80 Mio. Deutsche, denen in ihrer grossen Mehrheit ein elementares Grundverstaendnis der Natur des Staates fehlt, ueber Fragen der Souveraenitaet Entscheidungen treffen koennte, de sie in ihrer Natur noch mal verstehen, ist wohl nur der idealistischen Ideenwelt des BVerfG und anderer zu finden.

      Eine nuechterne und rationale Analyse der Funktion von Staaten taete hier sehr gut.

      • 21 Rheinlaender 8. Juli 2009 um 16:53

        Noch eine Bemerkung:

        Ich bin durchaus der Meinung, dass man unterscheidliche Staatsmodelle auf unterschiedlichen Gebieten konkurieren lassen kann: Nur das setzt auch vorraus, dass jeder sich frei dort niederlassen kann, wo er will.

        Das ist durchaus das Model der EU: Doch auch diese Niederlassungsfreiheit bedarf einer „Dachregelung“, in der bestimmte Dinge fuer alle einheitlich geregelt sind (wie die Niederlassungfreiheit) und andere lokal geregelt werden koennen.

        Das ist uebrigens ein Model, dass sich in der dt. Geschichte schon im Heiligen Roemischen Reich in der Konkurenz der Reichsstaende untereinander, insbesondere der Reichsstaedte, findet. Insofern sollte Dir als Anhaenger der dt. Staatstradition die EU sehr vertraut vorkommen.

  16. 22 Rheinlaender 8. Juli 2009 um 16:18

    doll schrieb: „Sicher sind nicht alle Ausführungen und Aussagen der Selbstdenkenden ganz korrekt. Es ist ja auch ein schwieriger Stoff, deren Wahrheitsgehalt ja mit Absicht versteckt und verschleiert wird.“

    Dazu:

    Wenn man von etwas keine Ahnung hat, dann haelt man besser die Klappe.

    Um Voelkerrecht zu verstehn bedarf es mehr als der fluechtigen Lektuere der HLKO oder des ziemlich albernen Textes von Prof. Bracht. Das Voelkerrecht ist das Ergebnis einer Entwicklung, deren Anfang zwar mit guten Recht mit dem Westfaelischen Frieden 1648 angesetzt wird, aber tiefer zurueckreicht in das 16. Jahrhundert als Fuersten wie Franz I von Frankreich oder Henry VIII von England Souveraenitaet anfingen fuer sich zu definieren und durchzusetzen; als Denker wie Machiavelli oder Jean Bodin neu definierten, was einen Staat zu einem Staat macht und das moderne Verstaendnis des Staates praegten (suchen Sie mal den Begriff „Souveraenitaet“ vor 1500).

    Das was wir „Voelkerrecht“ nennen ist das Ergebnis eines ununterbrochenen Prozesses seither. Um diesen Prozess zu verstehen, kommt man nicht umher diese Authoren und laengst verstaubte Gesetze zu lesen, weil damals erstmals diese Begriffe definiert wurde. Man kommt auch nicht umher die juengsten Entwicklungen zu beobachten – wie Beschraenkung der zuvor nahezu absoluten Staatsimmunitaet seit dem 2. Weltkrieg (der Fall Pinochet vor den Law Lords in Westminister oder das Statut von Rom – als Beispiel).

    Die wenigsten Juristen muessen sich damit gross an der Uni beschaeftigen, da Miet- oder Strafprozesse doch sehr viel haeufiger sind als Prozesse vor dem ICJ in Den Haag. Das Gebiet ist auch sehr kompliziert, weil es eben keinen Gesetzgeber gibt, sondern sich dieses Recht dynamisch aus den Handlungen der Staaten ergibt und deshalb staendiger Veraenderung unterworfen ist.

    Das ist aber noch lange kein Freibrief fuer Knalldeppen, die dieses Grundverstaendnis nicht besitzen ihr Unvermoegen als „Wahrheitssuche“ zu verkaufen und meinen mit fadenscheinigen Argumenten die Ergebnisse eines Weltkrieges fuer „illegal“ oder „gilt nicht“ erklaeren zu wollen.

  17. 23 Holger Fröhner 8. Juli 2009 um 20:54

    Ein letzter Kommentar:

    Da hier leider Menschen diskutieren, wie z.B. der Rheinlaender, die die Augen vor offensichtlichen Fakten, die ich in meinem Buch „Die Jahrhundertlüge“ (www.jahrhundertlüge.de) alle mit Originalbelegen belegt habe, verschließen, bringen weitere Erklärungen hier nichts.

    Vielleicht noch ein Zitat: „Erst wenn die Kriegspropaganda der Sieger Eingang in die Geschichtsbücher der Besiegten gefunden hat und von der nachfolgenden Generation auch geglaubt wird, erst dann kann die Umerziehung als wirklich gelungen angesehen werden.“ Walter Lippmann

    Leider befinden wir uns in UNSEREM Land nach über 60 Jahren in der Situation, dass wir durch ungezählte Lügen während dieser Zeit die Wahrheit nur sehr schwer erkennen, und dann kaum glauben KÖNNEN. Und das wir uns nur ausländischen Interessen unterwerfen müssen, wird anscheinend auch von einem meiner Vorschreiber als gut befunden. Ich gratuliere den Kriegsgegnern für die Jahrzehntelange Staatssimulation!

    Das das deutsche Gebiet, welches sich noch immer unter polnischer Verwaltung befindet, tatsächlich nicht von jemandem, dem es nicht gehörte, verschenkt werden konnte, darüber haben zahlreiche Rechtsanwälte und Staatsrechtler schon genug geschrieben. Einer „BRD“, die tatsächlich nur ein „vereinigtes Wirtschaftsgebiet“ (Art.133 GG) dreier Besatzungszonen war – und die darüber hinaus auch nicht Rechtsnachfolger Deutschlands war (BVerfG), gehörte dieses Stück Deutschland nie. Auch ein juristischer FAKT.

    Aber genug jetzt.

    Allen Lesern dieser Diskussion lege ich ans Herz, selbst mein Buch zu lesen. Studieren Sie die Originaldokumente und urteilen Sie SELBST. Tausende haben dies vor Ihnen schon getan und die unglaubliche Wahrheit erkannt. Dies zeigen die zahlreichen Leserbriefe, die ich bekomme, deutlich.
    Und das sich darunter Professoren, Rechtsanwälte und hohe Beamte befinden, zeigt deutlich, dass ich der Wahrheit deutlich näher bin, als der „Rheinlaender“ mit seinen Ausführungen.

    Warum nennt der wohl seinen Namen nicht? Ein Schelm, der arges dabei denkt…

    „Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahheit steht von allein aufrecht.“

    Holger Fröhner

  18. 24 Holger Fröhner 8. Juli 2009 um 20:55

    Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen,
    denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit
    des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legi-
    timiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen; die kein Bürger
    je gewählt hat, und sie üppigzu versorgen – mit seinen Steuer-
    geldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde,
    insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem
    nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können,
    er sei aus dem willen der Bürger hervorgegangen.

    Prof. Hans Herbert von Arnim.

    Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht,
    wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat.

    Mahatma Gandhi

    • 25 WolSch 9. Juli 2009 um 03:00

      Hollo Holger,

      die unerhebliche Meinung des Rheinlaenders zeigt deutlich, das es sich hier wohl um jemanden handelt, der mit einem bestimmten Auftrag unterwegs ist. Solche bemitleidenswerten Elemente treiben sich in vielen Foren herum, um die Mitleser möglichst durch das alte Spiel – rechts gegen links, arm gegen reich usw. – zu polarisieren und zu verwirren, getreu des Mottos: „Und kannst du sie nicht überzeugen verwirre sie.“

      Solche Leute werden wohl – ähnlich wie offensichtlich der/die Betreiber der Seite KRR-FAQ – vom System bezahlt (selbst wenn sie nicht direkt für diese „Arbeit“ bezahlt werden, sind sie wohl Profiteure und Nutznießer des „freiheitlichsten Rechtsstaates der sich je auf deutschem Boden befunden hat“, also Leute, von denen Maria Ebner-Eschenbach richtig sagte: „Zufriedene Sklaven sind die größten Feinde der Freiheit.“), mit dem Ziel, aufwachende Mitmenschen an der Aufnahme der Wahrheit zu hindern . Interessant ist dabei allerdings nur, daß sie in aller Regel damit genau das Gegenteil erreichen werden, das liegt, wie du ja weißt, in der Natur der Sache – Kontroversen lassen andere aufhorchen und nach der Wahrheit suchen .

      Wie dir weiterhin bekannt ist, kann man politische Dummheit lernen, man braucht nur Bundesdeutsche Schulen besuchen, so weiß man sich jeden Falls in höchsten Kreisen in England zu erzählen. Offensichtlich ist des Weiteren wohl auch, daß man dort noch Gewissenlosigkeit, Egoismus bis zum Erbrechen wie auch Schaumschlägerei und Unehrlichkeit (verpackt als Clevernis) gelehrt bekommt. Dem Grundsatz eines jeden wirklichen Rechtsstaates „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ wird der absolute Anspruch auf Eigentum bis zum Exzess entgegengestellt, wobei die soziale Kompetenz vollkommen auf der Strecke bleibt. Deswegen ist es ja auch möglich und deren Meinung nach auch richtig, den verbrecherischen Banken für ihre Geldvernichtung auch noch gutes Geld hinterher zu werfen.

      Sich mit solchen Menschen auf eine Diskussion einzulassen, ist Zeit- und Kraftverschwendung – eine Teufelskreis – womit eine Teil deren Ziel erreicht wäre. Ignorieren der Netzseite ist wohl die beste Entscheidung. Da ich diese Seite nicht mehr aufrufen werde (ich mag solch geseier von Leuten wie Rheinländer einfach nicht lesen), sind hier Antworten von meiner Seite nicht zu erwarten.

      Gruß

      WolSch

      • 26 Rheinlaender 9. Juli 2009 um 13:29

        Nun beginnen wir mal mit der Kernaussage hier „Dem Grundsatz eines jeden wirklichen Rechtsstaates ‚Gemeinnutz geht vor Eigennutz'“.

        Die Phrase habe ich schonmal gehoert, ich will es mir aber nicht so billig machen:

        „Gemeinnutz“, aka „Wohl der Nation“, aka „Volkswohl“, etc. pp. – Das ist der aelteste Trick um Leute dazu zu bringen gegen ihre Interessen zu handeln. Die Geschichte der Politik ist auch eine Geschichte Menschen mit dieser hohlen Phrase Sand ueber ihre eigenen Interessen in die Augen zu streuen. Da unterscheidetsich Perikles nicht die Bohne von Julius Caesar, Elizabeth I von England (man lese mal ihre „Golden Speech“ – ein Meisterstueck dieser Technik) und saemtliche modeneren Eliten und jene, die es werden wollen. Ich unterstelle jedem, der diese Phrase verwendet entweder nicht ueber die Natur des Menschen und des Staates rational nachgedacht zu haben oder versteckte Absichten.

        Die Postulierung eines ueber der Wohl des einzeln stehenden „Gemeinwohl“ ist eine staerksten Manipulationen und eine der gefaehrlisten.

        Bei nuechterner Betrachtung gibt es mich und den Staat – ein „Volk“ ist mir ausser als juristische Fiktion nie begegnet (und in der Propaganda). Der Staat erfuellt fuer mich bestimmte wichtige Aufgaben, das unterscheidet ihn aber nicht von der Muellabfuhr oder dem Gemuesehaendler. Fuer diese Aufgaben (z.B. Aufrechterhaltung der oeffentlichen Ordnung) hat der Staat das absolute Gewaltmonopol und kann mich jederzeit zum Gehorsam zwingen. Das ist ein Deal, dem ich mich nur durch Wegzug entziehen kann.

        Die Gegensaetze in der Gesellschaft entstehen nicht durch „Spiele“, sondern durch Interessen. Ein Vorstandsmitglied eines Grosskonzernes hat andere Interessen als ein Arbeiter und beide haben andere Interessen als z. B. ein Milchbauer. Die Aufgabe von Verfassungen ist es u.a. diese Interessenkonflikte zu kanalisieren und institutionalisieren. Es ist ein Irrtum, dass solche Gegensaetze geschuerrt werden muessten – sie entstehen aus der Sache heraus. Wer diese Gegensaetze leugnet, der haengt im besten Falle einer romantischen Volks- und Staatsauffassung an, die aber einer rationalen Analyse nicht standhaelt.

  19. 27 Rheinlaender 8. Juli 2009 um 22:30

    OK – spielen wir mal das Spiel:

    Warum soll die Haager Landkriegsordnung bei der Besetzung Deutschland 1945 eine Rolle gespielt haben? Dagegen spricht:

    1) Der Art. II des Vertrages (ncht der Anlage), der bestimmt, dass alle Beteiligten Signaturmaechte sein muesste, um ihn anzuwenden. Die Sowjetunion war keine – die HLKO war also nicht anzuwenden.

    2) Ein Staat kann nur dann auf die Einhaltung von Vertraegen bestehen, wenn er sich selber an diese haelt (Voelkergeowhnheitsrecht, uebertragen in Art.60 der Wiener Konvention zum Vertragsrecht). Dtld. hat die Haager Landkriegsordnung waerend des 2. Weltkriegs massiv und mit Absicht gebrochen, konnte sich nicht auf diese berufen.

    3) Selbst wenn diese gelten wuerde, wuerde die Martens’sche Klausel die Anwendung der selben wieder negieren, da die Aufrechterhaltung des bestehenden Rechts des Hilter-Regimes durch den Art. 43 die „Grundsätze der Menschlichkeit und der Forderungen des öffentlichen Gewissens“ verletzen wuerde.

    4) Da kein Staat (und auf diese kommt ausschliesslich an) gegen diese Behandlung Deutschlands protestierte, ist sie damit zu „international custom, as evidence of a general practice accepted as law;“ (Art. 38 ICJ-Statute) geworden.

  20. 28 Rheinlaender 8. Juli 2009 um 22:51

    ch beschuldige sie der schlichten Luege – der in Ihren Text auf Seite 8 angebiche Art 2 mit dem Satz: „„Die Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte in bezug auf Deutschland als
    Ganzes (Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937) bestehen weiter fort, und zwar in jeder Hinsicht“

    Lautet:
    „Artikel 2

    Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“

    Was nicht mehr bedeutet, als alliertes Recht wie dt.behandelt wird und entsprechend von dt.Stellen geaendert werden kann – was z.B. bei der Abschaffung des Ehegesetzes des Allierten Kontrollrat passiert ist.

  21. 29 Andreas 9. Juli 2009 um 05:28

    und noch ein letztes mal.

    Für alle die, die diesen Blog lesen sollten zur Erinnerung. Was Ihnen hier von einem „Rheinlaender“ verkauft werden soll:

    Der Bruch von Gesetzen ist für die herrschende politische Kraft ein normaler sich entwickelnder Prozess, komisch wenn Sie das tun werden sie bestraft.

    Seine Aussage war, dass man etwas Funktionierendes wie das GG doch nicht ändern braucht. Nach meiner Ausführung das dem wohl doch nicht so ist, kein Protest, nicht mal der Versuch das zu entkräften. Stattdessen nur das herbeizitieren von Historischen Personen und deren Politischer Meinung.

    Entschuldige bitte wenn ich es einmal so ausdrücke, mir ist es egal, wenn ein Hobbes festgelegt haben sollte was die Funktion eines Staates ist. Genauso egal ist es mir in welche Ecke bestimmte Theorien geschoben werden.

    Ich habe nicht Politik oder Geschichte studiert (im Übrigen bin ich ein Ostdeutscher Netzwerkadministrator der, weil er mit einem Unrechtssystem nicht einverstanden war, nicht studieren durfte). Trotzdem habe ich einen gesunden logischen Menschenverstand der mir eindeutig sagt, dass das, was hier in dieser „BRD“ passiert, unrecht ist.
    Und noch einmal zu Staat, Volk und Kultur. Auch wenn sie anderer Meinung sind, für mich und bestimmt nicht nur für mich, sind diese 3 eng miteinander verknüpft.

    Im Übrigen haben mich die Ausführungen des „Rheinlaender“ zu der Frage geführt, welche Art von Person hinter diesem Pseudonym steht. Ich bin mir ziemlich sicher das es eine Person ist die von dem bestehenden Unrechtssystem profitiert oder es noch vorhat. (Politiker oder Politikstudent! na Richtig, Herr „Rheinlaender“?) Wie dem auch sei.

    Ich möchte nur darauf hinweisen das längst nicht alle Menschen zu dumm sind, um auf Verschleierungen von einfachen Wahrheiten reinzufallen. Selbst viele der ungebildetsten unter uns, können erkennen, dass uns Mist aufgetischt wird. Da helfen auch die Tricks aus den Politikerschmieden nicht mehr.

    Ich frage sie Herr „Rheinlaender“, wann waren sie den einmal bei den Menschen, die die wirklichen Werte erschaffen und nicht nur schmarotzen in unserem „Verwaltungsgebiet“ und haben Ihnen bei Politischen Themen zugehört (und damit meine ich nur zuhören, nicht agitieren)?
    Aber ich weis, jemand wie sie, ist der Meinung was der „Pöbel“ denkt ist unwichtig und auf überhaupt keinen Fall kann es richtig sein. Und genau aus solcher Arroganz heraus, ist dieses jetzige System hervorgegangen und nun müssen sie Angst haben, diesem „Pöbel“ ein Mitbestimmungsrecht zugeben (wie es z.B. eine echte Verfassung getan hätte). Denn dieser würde Ihnen die Macht und den schönen freien Zugriff auf die Steuergelder wegnehmen, im schlimmsten Fall die „Rübe“ herunterhauen.

    Ich denke damit ist alles Wichtige gesagt. Jetzt dürfen sie sich wieder auf ihre Kenntnisse in Historischen Gesetzestexten und Verträgen stürzen und weiter mit Sand für die Augen um sich werfen.

  22. 30 Rheinlaender 9. Juli 2009 um 14:58

    Andreas schrieb: „Ich möchte nur darauf hinweisen das längst nicht alle Menschen zu dumm sind, um auf Verschleierungen von einfachen Wahrheiten reinzufallen. Selbst viele der ungebildetsten unter uns, können erkennen, dass uns Mist aufgetischt wird. Da helfen auch die Tricks aus den Politikerschmieden nicht mehr.“

    Die „einfache Wahrheit“ ist, dass es keine solche Wahrheiten gibt. Die Mehrheit des Volkes hat genau die Politiker, die es verdient, die ihm einfache Wahrheiten und Versprechungen verkaufen. Diese politische Klasse unterscheidet sich in ganz Europa nicht sonderlich, sowenig wie ihre Waehler. Sie verspricht „Bekaempfung der Arbeitslosigkeit“ und kann es nicht halten, weil die Politik nicht in der Lage ist Arbeitsplaetze langfristig zu schaffen (kurzfristig ist das moeglich, auf Dauer ruiniert dies den Staat – siehe H. Schmidt oder James Callaghan). Diese Politiker reden von Einwanderungskontrolle: Noch nie ist es einem Staat gelungen Enwanderung zu kontrollieren – was fuer buerokratische Maetzchen er sich auch immer hat einfallen lassen. Der einzige Weg Einwanderung zu kontrollieren ist es die allgemeinen Lebensbedingungen so zu senken, dass wirklich niemand dort leben will. Sie waehlen Leute, die von „Leitkultur“ reden – als ob ein Staat eine solche promovieren koennte. u.s.w.

    Solange eine grosse Mehrheit aber meint, dass die Politik hier etwas „tun kann/muss“ und es gar erwartet, solange wird es die Politiker geben, die man hat.

    „Kultur und Volk“? Was weiss den die ganz grosse Mehrheit von Kultur? Gehen Sie doch mal in die naechste Eckkneipe und beginnen ein Gespraech ueber den Einfluss von Buxtehude auf die Musik Bachs oder Lessings Buehnenstuecke als Reaktion auf die franz. Buehne oder ueber das Verhaeltnis von Schwitters zu Dada! Viel Spass! Die Mehrheit des Volkes hat keinen blassen Schimmer vom dem was die dt. Kultur ausmacht. Was soll also diese Verbindung?

    Sie erwarten von einer Verfassung, was sie nicht leisten kann, weil es der Staat in einer modernen Massengesellschaft nicht leisten kann. Deshalb habe ich auf Hobbes hingewiesen. Dieser hatte sich sehr gruendlich ueber die grundsaetzliche Funktion des Staates Gedanken gemacht – zu einer Zeit als in England viele hochfliegende Theorien ueber den Staat, vom Gottesgnadentum bis zum radikalen Sozialimus, sich bekaempften. Seine Theorie des Staates stellt den Staat auf eine rationale Grundlage, die in dem Interesse des Einzeln sich begruendet – in der Aufrechterhaltung der allgemeinen Ruhe und Ordnung.

    Weder ist der Staat (oder ‚das‘ Volk) etwas von vorneherein gegebenes, sondern er erfuellt eine Funktion fuer jeden Einzelnen und von dieser Funktion haengt dessen Legitimitation ab. Das ideologische Brimbaborium und Theater, das Staaten gerne veranstalten mit Erklaerungen, Fahnen und aehnlichen Theaterdonner, ist dabei nur die Dekoration. Wichtig ist ausschliesslich die Funktion fuer jeden Einzeln – und hier unterscheidet sich der Staat nicht von der Muellabfuhr.

    Seine Theorie at bis heute Gueltigkeit. Ich empfehle dringend sich sein Hauptwerk, den Leviathan, durchzulesen!

    Die BRD erfuellt diese Funktion recht leidlich, auch im Vergleich zu anderen europaeischen Staaten. Es gibt keinen Grund daran etwas grundsaetzlich zu aendern.

    Wir leben in einer hoechst komplexen Welt, in der die Bueromieten in Shanghai in direkter Relation mit der Arbeitslosenquote in Europa stehen, in der die Einkommenssituation der indischen Mittelschied den Brotpreis in Suedafrika beeinflusst, etc. Es ist selbst fuer jene Leute mit einer erstklassigen Ausbildung, die sich den lieben langen Tag nur damit beschaeftigen, kaum moeglich hier auch in der Andeutung den Ueberblick zu behalten – und dann wollen Sie Entscheidungen an einen Schwung Leute geben, die in der Mehrheit kaum in der Lage sind die Bild-„Zeitung“ zu verstehen?

  23. 31 doll 10. Juli 2009 um 12:22

    Zu alias Reinländer – Superbrain
    Da versucht einer sein kleines Weltbild – auf alle anderen zu übertragen. Dies natürlich nicht von ungefähr.
    Solange Richter auch unter allen Umständen die ordentliche Beglaubigung ihrer „Entscheidungen“ vorenthalten, Urkundenbeamte vor meinen Augen die Originalunterschrift des Richters auf Originalentscheidung sogar entfernen um so sicher zu gehen, daß sich die Unterschrift auf keinen Fall auch nicht in Kopie auf der Ausfertigung befindet. Solange Ausfertigungen von „Entscheidungen“ wo sich eine Kopie (immer bei Strafentscheidungen) der Unterschrift befindet dann in wiederholter Weise eine J U S T I Z A N G E S T E L L T E an Stelle der dafür zuständigen Urkundenbeamten unterschreibt … wenn man die Unterschrift dann überhaupt noch als Mindestanforderung einer Paraphe hernehmen kann,
    Solange das große Ganze der Herrn alias Reinländer-Theorie nicht einmal im Kleinen Stimmt – also in der Praxis funktioniert – sollte er sich dehmütig davonschleichen.
    Denn er gibt groß Auskunft über Welttheorien von Staatsgebilden und ähnlich Schauerhaftes, kann aber auch auf meine direkte Frage hin nicht das ganz kleine 1×1 erklären !!!
    Warum nur? Weil man nicht über die großen Sachen fällt, sondern über die ganz kleinen stolpert! So wie alias Reinländer, der einfach nicht zu erklären vermag – warum sich „Gerichte“ um eine r e c h t s w i r k s a m e Beglaubigung drücken.
    Vielleicht kennt er den Unterschied zwischen rechtskräftig und rechtswirksam garnicht?
    Na lass mal tief blicken – Reinländer! Ich warte auf fundierten Vortrag. Los, bring mich zum Staunen! Hau mich von den Socken!
    Schlag mir das bundesdeutsche Rechtsregelwerk um die Ohren – daß es nur so kracht!

    Die Antwort kenne ich aber schon.
    „… na das regelt die StPO .. ZPO … „.

    Nur das dies eine gezielte Umgehung meiner Frage ist.

    Denn bis heute konnte mir Superbrain nicht sagen, welche Gesetzesgrundlage die F O R M der Beglaubigung regelt.
    Warum nicht. Weil wenn er die Quellen nennen muß, jeder weiß und merkt, daß die Schriftstücke der „Gerichte“ tatsächlich nicht der Form genügen und ganz automatisch das so mühseelig zusammengeschriebene und frei erfundene Weltbild alis Reinländer ins nichts Implodiert.

    Herr Reinländer – sie sind doch so, so viel schlauer als wir alle zusammen! Erklären Sie es doch nur einmal.

    W O H S T E H T D I E V O R S H R I F T F Ü R D I E F O R M D E R B E G L A U B I G U N G ? Und warum machen es „Gerichte“ so viel anders als die die es wissen müssen – die Notare!

    • 32 deppenaufsicht 10. Juli 2009 um 14:38

      Und warum machen es “Gerichte” so viel anders als die die es wissen müssen – die Notare!

      Weil Gerichte, anders als ein Notar, die Urschrift verwahren (§ 48 BeurkG). Deshalb ist die Ausfertigung durch einen Urkundsbeamten auch etwas anderes als eine beglaubigte Abschrift durch einen Notar.
      Die Form der Ausfertigung ist in § 49 BeurkG geregelt.
      Mit ein wenig gutem Willen hättest du das aber auch selber herausfinden können.

      • 33 T0NK1N 23. September 2009 um 14:17

        Wenn ich einen Kaufvertrag über einen Sachwert abschließe, also ein öffentlich rechtlicher Vertrag, dann wird er nur auf einem Wege rechtswirksam. Beide Vertragsparteien willigen in den ausgehandelten Vertrag ein und beglaubigen beide Vertragsparteien diesen mit einer Unterschrift. Also keine Angestellte als so genannte „verbeamtete“ Rechtpflegerin.

        Ein Richter der eine Entscheidung trifft, muss Urteil oder Beschluss auch auf Verlangen selbst beurkunden. Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist. Die Beamten und Richter der Bundesrepublik in Deutschland sind mit einem Dienstausweiß, nicht aber mit einem Amtsausweiß „unterwegs“.

        Dienstträger sind nicht unabhängig sondern weisungsgebunden.
        Amtsträger sind unabhängig und Entscheidungs- befugt.

        Handeln ohne Vollmacht (§ 176 BGB) liegt vor, wenn der staatlich-hoheitliche Akt in Form eines Urkundsbeweises (§ 126BGB schriftliche Form) nicht vorliegt.

  24. 34 Rheinlaender 10. Juli 2009 um 13:41

    Schauen Sie mal ins „Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle“ vom 19. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2306) und die entsprechenden Ausfuehrungsgesetze der Laender, wie das „Hessische Ausführungsgesetz zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle“ vom 1. Februar 1981. Zuzueglich der entsprechenden Ausfuehrungsbestimmungen, wie der hessischen „Verordnung über die Besetzung der Geschäftsstellen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften mit Urkundsbeamten und über die Wahrnehmung von Aufgaben des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle“ vom 9. Februar 1981.

    Und so fuer alle anderen 16 Bundeslaender und die Gerichte des Bundes.

    Fall es ihnen aufgefallen sein sollte, die meisten Gerichte in Deutschland sind Gerichte der Bundeslaender – fuer die Grundlagen dieser etwas komplexen Rechtssetzung schauen Sie mal in den Art. 74 (1), 1 und Art. 84 GG.

    Auch das ist dt. Rechtstradition: Schauen Sie mal in Prgh. 137 des Juengsten Reichsabschieds von 1654, in die Reichskammergerchtsordnung als allgemeimer Rechtsrahmen der Untergerichte gesetzt wurde, den die einzeln Reichsstaende je nach Bedarf modifiziert werden.

  25. 35 doll 12. Juli 2009 um 21:42

    Richtig § 49 BeurkG Abs. 2
    Wir kommen der Sache also schon näher!

    Es heißt: § 49 BeurkG Abs. 2 „… und die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der Urschrift bestätigen …“

    Übereinstimmung + Bestätigung:
    Übereinstimmen muß also auch die Unterschrift des „Richters“!

    Warum? Weil die Unterschriftsleistung entscheident für die Rechtswirksamkeit des Urteils – daß innerhalb einer Frist – meißt 5 Monate – unterzeichnet werden muß! Wie eine rechtswirksame Unterschrift aussieht, erklärte wohl das BVerfG und BGH auch – kurtz: drei Buchstanden reichen für eine rechtswirksame Unterschrift – unter bestimmten Voraussetzungen! Grundsätzlich wird gesagt, daß an eine Unterschrift – grundsätzlich – bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind.

    Wenn also eine Ausfertigung eine Urkunde ersetzen soll, muß sich die Ausfertigung in allen relevanten Punkten spiegeln. Der Text 1zu1 und die Unterschrift 1zu1.
    Bedeutet: Wenn Herr „Richter“ Hundhammer auf der Urkunde mit Hh oder mit Hdmmer oder mit Hammer unterschreibt, so muß sich dies nach dem Gesetz (Abschrift der Urschrift) so auch auf der Ausfertigung wiederfinden.
    Ist natürlich etwas um die Ecke – daher ist es korrekter, den Namen des Richtres auszuschreiben und die Unterschrift in Kopie auf die Ausfertigung zu bringen.
    (Läßt sich absolut präziese beurkunden)

    Fehlt die Unterschrift in Kopie auf der Ausfertigung – muß die „Urkundenbeamte“ die Übereinstimmung der Unterschrift mit dem Unterzeichnenden erst recht bestätigen.

    Sämtliche Ausfertigungen – bei denen die Unterschrift des Richters nicht vollständig ist oder sogar die Mindesanforderungen einer Paraphe nicht erfüllen, sind formal falsch und rechtsunwirksam.

    Die absolute Rechtsunwirksamkeit ist erreicht, wenn die Unterschrift auf dem Original ganz fehlt.

    Das sollten sie sich mal durch den Kopf gehen lassen.
    Bestätigt die Urkundenbeamte eine rechtsunwirksame Unterschriftsleistung – ist dies eine Falschbeurkundung und im schlimmsten Fall Urkundenfälschung – wenn dies mit Vorsatz geschieht!

    Ich habe einen Haufen solcher Zettelchen vor mir liegen.

    Folgendes Problem aus der Praxis:
    Es ist ein Zivilurteil ergangen.
    Der Gläubiger läßt nach 15 Jahren erneut vollstrecken.
    Der Schuldner behauptet, das Originalurteil wurde nicht rechtswirksam (Fehlerhafte Unterschrift des Richters oder keine)unterzeichnet daher ist auch die vollstreckbare Ausfertigung rechtunwirksam.
    Der Gläubiger lacht und beantragt Akteneinsicht.
    Die Akte mit Originalurteil ist aber schon nach 5 Jahren platt gemacht worden. Das „Gericht“ beruft sich darauf, dass eine mögliche Wiederaufnahme des Verfahrens auch ohnehin nach 5 Jahren so oder so verfristet ist.
    Der Schuldner – nachdem er erfährt das die Akte geschreddert wurde – greift das Verfahren durch Nichtigkeit nach § 579 ZPO an.
    Kern der Nichtigkeitsklage:
    a) die Frist von 5 Jahren ist nicht abgelaufen, da das Urteil keine Rechtskraft erreicht hat.
    b) das Urteil ist aufzuheben, da die Rechtskraft nicht in der vorgeschriebenen Frist unterzeichnet wurde

    Wat nun?

    Wie kann der „Richter“, die „Urkundenbeamte“ und zu letzt der Gläubiger glaubhaft bestätigen, daß das Original – rechtswirsam – und somit – rechtskraftig – unterzeichnet wurde? Rechtskraft und Rechtswirksamkeit bedingen unmittelbar miteinander.

    Aus der Ausfertigung des Originals von einst?

    Aber da fehlt doch die Kopie der Originalunterschrift!
    Der Richter zudem hat eine Sauklaue und einige seiner Unterschriftsleistungen erreichen nicht die Mindsetanforderungen einer Paraphe!
    Sicher die Verhandlung hat stattgefunden. Kein Zweifel.
    Die „Urkundenbeamte“ hat beglaubigt, kann aber in der Verantwortung als Zeuge nicht darlegen, ob die Unterschriftsleistung der Mindestranforderung genügte.
    Denn der Schuldner legt als Beweis für den Zweifel rechtsunwirsame Unterschriften aus anderen Schriftstücken des „Richters“ bei.

    Wat nun?

    Und das ist nur eine Falle aus der Praxis.
    Wie siehts bei Rechtsbeugung aus?
    Wie kann ein Geschädigter nach 30 oder 40 Jahren einem Richter Rechtsbeugung nachweisen, wenn kein einziger tatsächlicher Beweis für die Verantwortung des „Gerichts“ mehr vorliegt????
    Diesmal streitet der Richter die rechtswirksame Unterzeichnung seines damaligen „Verfahrens“ ab.

    Ahhh – da kommen wir der Sache schon näher!

    Das ist der einzig wahre Grund, warum „Urkundenbeamte“ trotz Wortlaut des Gesetzes „Abschift der Urschrift“ tatsächlich keine rechtswirksame Ausfertigung – mit Unterschrift des „Richters“ – beglaubigt.

    Desshalb „beglaubigen“ man auf Ausfertigungen von „Urteilen“ nach StPO – wo die Kopie der Unterschrift entgegen bei Zivielprozessen nicht fehlen darf, nicht Urkundenbeamte sondern „Justizangestellte“. Also wieder nur Papiermüll produziert.

    Und „Richter“ der BRD fühlen sich desshalb so sicher, weil eben die Beglaubigung der Unterschrift in der Vorschrift zur Ausfertigung eben nicht direkt benannt wurde.

    Aber jeder Jurist weiß, was jeder Notar weiß, was jeder Bürger weiß, daß die Ausfertigung einer Urschrift keinen Zweifel in der Form ebenso wie im Inhalt produzieren darf!

    Und desshalb ist oder sollte die Beglaubigung der Unterschrift durch Kopie der Unterschrift nicht in der Ausfertigung nicht fehlen.

    Auch DDR Ausfertigungen beglaubigten nicht die Unterschriftsleistung. Allerdings gab es dort wenigstens keinen Zweifel an dem Stand der Urkundenbeamten unter Besatzungsrecht.

    NIcht auszudenken, wenn dann jeder weiß: „Beamter ist, wer nach DEUTSCHEM RECHT Beamter ist.“

    Ich muß Ihnen zustimmen, in der momentanen Situation muß man die Praxis der Verantwortungslosigmachung derer die Recht über andere Sprechen so hinnehmen. Aber das ändert an der Rechtsunwirksam kein der BRD Justiz als Ganzes nichts! Und somit auch zu Rechtlichen Frage der BRD an sich nichts.

    Ganz besonders klar wird die Lüge vom gesetzlichen Richter wenn man diesen höflich darum bittet, dies durch seine Unterschrift (z.B. eidestattliche Versicherung)zu bestätigen. Jeder Zweifel könnte im Keim erstickt werden, mit einem Federstrich (Unterschrift) hinweggefegt. Aber genau windet man sich wie ein Aal in der Hand. Und Eure – juristisch so fundierten Ausführungen als alias Reinländer sind genau so glitschig und nicht zu greifen.

    • 36 deppenaufsicht 13. Juli 2009 um 09:12

      doll:

      Wenn also eine Ausfertigung eine Urkunde ersetzen soll, muß sich die Ausfertigung in allen relevanten Punkten spiegeln. Der Text 1zu1 und die Unterschrift 1zu1.

      Vielleicht muß sie das in der bizarren Schein-Welt, in der die dollen Reichs-Rechtssachverständigen leben. In der realen Welt sind die Formvorschriften für eine Ausfertigung in § 49 BeurkG geregelt: Siegel und Unterschrift bestätigen die textliche Übereinstimmung von Original und Ausfertigung. § 317 ZPO (2) legt fest, daß nur ein unterschriebenes und verkündetes Urteil ausgefertigt werden darf. In der realen Welt interessiert sich deshalb kein Richter und kein Staatsanwalt für das von jeder Sachkenntnis freie Geblubber der vorbestraften braunen Reichsdeutschen, die sofort den Schwanz einziehen, wenn sie sich per Akteneinsicht davon vergewissern sollen, daß das Original ihres Urteils selbstverständlich die Unterschrift des Richters trägt. Deshalb müssen sie ja im Internet weiterblubbern, damit sie zumindest wirrtuell ein wenig der sonst fehlenden Beachtung finden.

      Die maschinenschriftliche Wiedergabe der Unterschrift des Urkundsbeamten auf einer beglaubigten Abschrift macht dem verständigen Empfänger aber jedenfalls dann deutlich, dass sich auf der Ausfertigung eine Unterschrift des Urkundsbeamten befindet, wenn dessen Name nicht in Klammem gesetzt ist. Nur ein in Klammern gesetzter Name nämlich könnte beim Empfänger Zweifel hervorrufen, ob es sich hierbei nur um eine vorbereitete Wiedergabe des Namens selbst – etwa um entsprechend einer verbreiteten Praxis einen in der Unterschrift selbst nicht deutlich lesbaren Namen lesbar auszuschreiben – handelte, der erst noch durch Vollziehung der Unterschrift zu vervollständigen wäre, um den Ausfertigungsvermerk rechtswirksam werden zu lassen (vgl. BGH VersR 1971,470).
      LG Hamburg Urteil 324 O 212/06

      doll:

      Aber jeder Jurist weiß, was jeder Notar weiß, was jeder Bürger weiß, daß die Ausfertigung einer Urschrift keinen Zweifel in der Form ebenso wie im Inhalt produzieren darf! Und desshalb ist oder sollte die Beglaubigung der Unterschrift durch Kopie der Unterschrift nicht in der Ausfertigung nicht fehlen.

      Du meinst, weil reichsdeutsche Spinner generell an allem zweifeln, was ihren lustigen Glauben erschüttern könnte, bekommen sie eine Extrawurst gebraten, wenn sie sich vor Gericht mal wieder einen deftigen Watschn eingefangen haben? Beantrage Akteneinsicht und vergewissere dich mit eigenen Augen davon, daß alle deine Urteile im Original unterschrieben sind. Aber dann müßtest du ja zugeben, nur einem Phantom nachzujagen.

    • 37 deppenaufsicht 13. Juli 2009 um 15:50

      Folgendes Problem aus der Praxis: Es ist ein Zivilurteil ergangen. Der Schuldner behauptet, das Originalurteil wurde nicht rechtswirksam (Fehlerhafte Unterschrift des Richters oder keine)unterzeichnet daher ist auch die vollstreckbare Ausfertigung rechtunwirksam.

      Da dieser Schuldner neben seinen von reichsdeutschen Hirngespinsten inspirierten Ausreden nichts anführen kann, was seine Behauptung belegen würde, bleiben diese reine Fantasie und seine Schuld real.

      Der Schuldner – nachdem er erfährt das die Akte geschreddert wurde – greift das Verfahren durch Nichtigkeit nach § 579 ZPO an.
      Kern der Nichtigkeitsklage:
      a) die Frist von 5 Jahren ist nicht abgelaufen, da das Urteil keine Rechtskraft erreicht hat.
      b) das Urteil ist aufzuheben, da die Rechtskraft nicht in der vorgeschriebenen Frist unterzeichnet wurde
      Wat nun?

      Nix nun. Reichsdeutscher Wunschglaube zählt in der realen Welt nicht als Fakt. Schuldner behaupten viel, wenn sie sich ihrer Schuld entziehen wollen. Schuldner, die den braunen Ausweisverkäufern ins Garn gingen, behaupten noch viel größeren Unsinn.

      Das Urteil soll nur deshalb nicht rechtswirksam geworden sein, weil der Schuldner sich ganz fest gewünscht hat, daß der Richter es zu unterschreiben vergaß? Wenn das ausreicht, warum wünscht er sich dann nicht einfach mal stets ausreichende Deckung auf seinem Konto, damit er seine Schulden auf ehrliche Weise loswird?

      Ganz besonders klar wird die Lüge vom gesetzlichen Richter wenn man diesen höflich darum bittet, dies durch seine Unterschrift (z.B. eidestattliche Versicherung)zu bestätigen.

      Dann bestätige du doch bitte an Eides statt, noch alle Tassen im Schrank zu haben. Und zwar jedem, der dich darum bittet, und mit notariell beglaubigter Unterschrift. Wenn du das getan hast, wird dir das nächste Stöckchen hingehalten, über das du springen sollst. Wenn du das irgendwann nicht mehr mitmachst, wird genau darin ja wohl die Lüge von deiner Zurechnungsfähigkeit ganz besonders klar.

      Oder verstehe ich gerade etwas von deiner „Logig“ nicht?

    • 38 T0NK1N 23. September 2009 um 14:20

      Sehr richtig doll…

      hätte ich Ihren Kommentar vorher gelesen, so hätte mich mir meinen „Senf“ gespart… 🙂

  26. 39 DeutscheR 13. Juli 2009 um 13:51

    Man sollte sein gegenüber nie unterschätzen.
    Das tust du gerade
    Wenn du alias „depp…“ glaubst ich replizitiere hier ins blaue hinein ohne wenigstens eine Akte auseinadergenommen zu haben, dann verwundert mich deine arrogante Haltung nicht.
    Du alias „depp…“ und alias „…inleander“ magst ja auf Grund der Summe von Halbwissen den etwas Ungeschulten über den Mund schmieren können. Vielleicht überschätze ich euch ja auch und ihr habt an eurem Schreibtisch ne fette vorgeschriebene Datenbank – erarbeitet von der BRD Infozentrale – stehen und seid gut im Suchbegriffeintippen.

    Aber gehen wir mal davon aus, ihr könnt das tatsächlich alles aus dem eigenen Superhirn abrufen.

    Das die Originale – spätestens mit Anforderung der Akte – unterzeichnet sind, bestreitet doch kleiner. Oder doch?
    Na dann sollte man denen wirklich die Löffen langziehen!

    Auf dem Niveau sollten wir hier auch nicht weitermachen.

    Also zurück zum Fakt.

    Darf ich, darf ich mal richtig laut lachen? Darf ich mir mal so richtig herzlich auf die Schenkel klatschen?
    Herr alias „depp…“ hat doch mit dem Zitat eines Urteils – hier LG Hamburg Urteil 324 O 212/06 – meine vorhergehenden Ausführungen sogar noch bekräftigt.

    Die „Urkundenbeamte“ muß sogar man höre: „“““rechtswirksam““““ auf der Ausfertigung unterschreiben und dies auf der Abschrift so präziese belegen – dass der Empfänger – Rechtssicherheit in der FORM erlangt.

    Kennt irgenjemand eine Ausfertigung – dessen Name des „Richters“ in Klammern gesetzt wurde.
    Geht ja garnicht weil nach § 317 ZPO (2) ja keine Ausfertigungen erstellt werden können.

    Also sind wir wieder beim Anfang.

    Also nur der Fakt das eine Ausfertigung erstellt wurde beweißt in der BRD darauf hin, daß ein rechtswirksames Urteil erstellt wurde. Also – wenn die Akte dem Feuer zum Opfer fällt, dann ist die Ausfertigung einer „Urkundenbeamten“ der einzige Beweis für die Rechtskraft des Urteils?

    Das ist sehr interessant. Aber falsch.

    Schon der Umstand das es zahlreiche Ausferigungen von fehlerhaft unterzeichnetet „Urteilen“ gibt (googeln nach Nichtigkeitsklagen wegen § 317 ZPO (2))beweist, daß allein die Ausfertigung der „Urkundenbeamten“ nicht für den Beweis für die Rechtskraft des Originals reicht. Man müßte also absolut davon ausgehen können, daß den Urkundenbeamten kein Fehler unterlaufen ist.
    Das ist also genau so wie der EuGH in C-224/01 feststellte. Die BRD Justiz geniest das Irrtumsprivileg und verletzt somit Artikel 6 EMRK (Zusatzprotokoll). Und somit jeden Deutschen Staatsbürger in seinen Rechten nach Rechtssicherheit und Rechtsweggaratie.

    Wie aus meinem vorher genannten Beispiel. (Gläubiger – Schuldner)
    Innerhalb der BRD Scheinwelt wird Papiermüll rechtwirksam, Entwürfe von Ausweisen und Geschäftsverteilungsplänen zu Dokumenten und das Grundgesetz zur Verfassung.
    Dann eines Tages kommt – wie in der DDR – der Hammer.
    Plötzlich gilt BRD Recht nicht mehr. Alle sind wieder Deutsche Staatsbürger eines Deutschen Staates – auch „Richter“ und haben eine gemeinsame verfassung.
    Nun wollen aber wie heute die StasiLakeien auch BRD „Richter“ sich der verantwortung entziehen und berufen sich darauf, daß der Großteil der Originale zerstört worden ist. Die BRD Ausfertigung hat nun keinen Wert mehr (so wie Aktien vor der Wirtschaftskrise). Bei allen Schadensersatzverfahren können sich BRD Richter aber nicht mehr daran erinnern, daß der BRD Richter schon damals auf die rechtsunwirksamkeit seines Verfahrens hingewiesen wurde und außerdem fehlt der äußere Beweis – das Urteil. Da auch immer mehr BRD „Urkundenbeamte“ um diesen Umstand wissen, sind deren Unterschriftsleistungen ebenfalls immer fragwürdiger.

    Die ZPO und das BeurkG nützen nur den „Gerichten“ nicht denen, für die sie eigentlich gemeint sind.

    Wie gesagt – in der BRD ist es nicht möglich nur ein einziges Verfahren rechtssicher zu absolvieren. Das Bundesgrundgesetzgericht – fälschlicher Weise als BVerfG bezeichnet – entscheidet, wem eine Überprüfung wegen Verletzung des Artikels 6 EGMR (Zusatz) zugestanden wird oder wem nicht (98% Ablehnungen).
    Beschwerden, die nicht ins System passen werden – ohne Begründung – abgeschmiert. Also die Zeiten in denen es noch Königreiche und Gaukler gab, sind nicht viel anders als heute. Auch heute muß ich um Erlaubnis fragen(betteln-heucheln) ob mir die Obrigkeit meine Menschenrechte einräumt oder nicht!

    Einem jeden Deutschen Staatsbürger stehen die Menschenrechte im allgemeinen wie im besonderen hier nicht zu.

    Hier auf dieser fragwürdigen Plattform wird in unerträglicher Weise genau das Gegenteil beschworen. Das ist Angesichts der Realität da draußen kaum noch zu ertragen.

    Die Geschichte der Bundesrepublik ist eine Geschichte und sie wird auch bald zur Geschichte gehören.

    OHNE RECHTSSTAAT KEINEN STAAT!

    40 Jahre lang hat die DDR Obrigkeit behauptet, es gelten die Menschenrechte in der DDR. Die Mauertoten wurden zynischer Weise mit den Menschenrechten begründet. Die BRD behauptet pausenlos – sie sei ein Rechtsstaat durch Achtung der Menschenrechte und wird pausenlos durch gegenteilige Urteile des EuGH und EGMR abgestraft.

    ES ist wie es ist.

    In der BRD gilt bis auf Weiteres der STILLSTAND DER OBJEKTIVEN RECHTSPFLEGE. EBENSO KANN MAN WÜRFELN!

    • 40 deppenaufsicht 13. Juli 2009 um 14:32

      Das die Originale – spätestens mit Anforderung der Akte – unterzeichnet sind, bestreitet doch kleiner. Oder doch? Na dann sollte man denen wirklich die Löffen langziehen!

      Der dolle Reichs-Rechts-Experte, dessen Rechtsschreibkenntnisse ähnlich katastrophal sind wie deine, behauptet z.B., daß „Richter auch unter allen Umständen die ordentliche Beglaubigung ihrer “Entscheidungen” vorenthalten“. Das paßt ja mal gar nicht zu der plötzlichen Erkenntnis, daß das Original des Urteils selbstverständlich die eigenhändige Unterschrift des Richters trägt. Das mit dem Löffel langziehen kannst du sicher gleich selbst erledigen.

      Also nur der Fakt das eine Ausfertigung erstellt wurde beweißt in der BRD darauf hin, daß ein rechtswirksames Urteil erstellt wurde.

      Falsch, zuallererst weist das rechtswirksame Urteil selbst darauf hin.

      Das ist also genau so wie der EuGH in C-224/01 feststellte. Die BRD Justiz geniest das Irrtumsprivileg und verletzt somit Artikel 6 EMRK

      Du hast offenbar noch immer nicht begriffen, daß der EuGH in C-224/01 überhaupt nichts feststellte, was die BRD betrifft. Aber wer ohnehin nur die spinnerten Ideen anderer Reichsdeppen abpinselt, dem können solche peinlichen Fehler mangels Sachverstand ja gar nicht auffallen.

      Einem jeden Deutschen Staatsbürger stehen die Menschenrechte im allgemeinen wie im besonderen hier nicht zu.

      Einem jeden Bürger der BRD stehen die Menschenrechte im allgemeinen wie im besonderen selbstverständlich zu. Sie stehen sogar denjenigen unter den BRD-Bürgern zu, die sich ernsthaft für Reichsdeutsche halten oder an anderen Wahnzuständen leiden.

    • 41 Rheinlaender 13. Juli 2009 um 15:38

      DeutscheR schrieb:

      Herr alias “depp…” hat doch mit dem Zitat eines Urteils – hier LG Hamburg Urteil 324 O 212/06 – meine vorhergehenden Ausführungen sogar noch bekräftigt.

      Die “Urkundenbeamte” muß sogar man höre: “”“”rechtswirksam”“”“ auf der Ausfertigung unterschreiben und dies auf der Abschrift so präziese belegen – dass der Empfänger – Rechtssicherheit in der FORM erlangt.

      ….

      Das Urteil (Spiegel Verlag ./. Bayerischer Rundfunk vom 02.06.2006) sagt genau das Gegenteil aus, von dem was hier angeblich gesagt sein sollte. Auf Seiten 7/8 des Urteils wird ausdruecklich gesagt, dass schon die Zustellung ueber den Gerichtsvollzieher als ausreichend angesehen werden muss. Das Urteilgeht ausdruecklich von einem „verstaendigen Empfaenger“ aus, der auch beim Fehlen der Wiedergabe der Unterschrift die Rechtmaessigkeit erkennt.

      Zum EuGH Urteil: Es geht bei dem Urteil um Schadensersatz wg. Bruch des Gemeinschaftsrechts der EU durch letztinstanzliche Urteile, die EuGH wieder aufgehoben werden. Das Urteil kuemmert sich in keinem Wort um die Form von Urteilen, da dies ausserhalb des EU-Rechtes steht – mit Ausnahme EU-weit vollstreckbarer Beschuesse: Namendlich des EU-Haftbefehls (2002/584/JI ff.) und in Faellen der grenzueberschreitenden Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile innerhalb der EU.

      Das BVerfG hat keine Kompetenz in der Auslegung der EKMR – es muss also Klagen dahingehend ablehnen. Die Konvention ist einfaches Bundesrecht und wird von den normalen Gerichten ausgelegt, steht aber im dt. Rechtssystem unter dem Grundgesetz; in letzter Instanz ist der Gerichtshof in Straburg zustaendig.

      Da das dt. Rechtssystem ueber Art. 1-19 GG einen sehr starken Schutz der Menschenrechte kennt, kommen auch kaum Klagen aus Dtld. zur Verhandlung (oder zum Erfolg) in Strasburg; zumal sich der Gerichtshof in Strasburg in seiner Rechtssprechung offensichtlich von der Rechtssprechung der Richter in Karlsruhe beieinflusst wird (troz geglegendlicher Interview-Kriege).

  27. 42 DeutscheR 14. Juli 2009 um 12:28

    völliger Stu…

  28. 43 DeutscheR 14. Juli 2009 um 12:29

    Also ganz ehrlich mein Eindruck von Euch?
    Was für ein absoluter Schwachsinn!
    Hab ich Euch tatsächlich überschätzt und die BRD Datenbank spuckt nicht mehr genügend Sand für die Augen aus!

    Zur Frage – ob das Urteil C-224/01 in Beziehung zur BRD steht, mal ganz einfach die Urteilsbegründung lesen. Hab einfach keinen Bock mehr Euch die offentsichtlichen Tatschen in den Kopf zu prügeln. Das Urteil erging gegen Österreich, die Feststellung der Verletzung des Artikels 13 EMRK erging neben anderen Staaten auch gegen die BRD. Es muß kein eigenständiges Urteil gegen die BRD gesprochen werden, wenn diese Tatsche schon durch Grundsatzurteil erfolgt ist. Der EuGH stellte in seinem Urteil im Jahre 2005 fest, daß die BRD die EMRK (allgemein geltenden) und deren Einhaltung – durch Unterzeichnung – durch Zusatzprotokolle allein schon durch Artikel 13 EMRK bricht.

    Ohne Artikel 13 EMRK keine Rechtsweggarantie und Rechtssicherheit nach Artikel 6 EMRK. Ohne Garantie auf Artikel 6 EMRK – faires Verfahren – keine objektive Rechtspflege.(Sondern Stillstand der objektiven Rechtspflege)Ohne objektive Rechtspflege kein objektiven Rechtsstaat. Ohne Rechtsstaat keinen objektiven Staat.

    In anderen Ländern (z.B. Österreich)wurde ebenfalls die Verletzung des Artikels 13 EMRK (Zusatz) festgestellt.
    Allerdingst ist der fehlende objektive Rechtsschutz – durch Vorhandensein einer richtigen Verfassung und die Garantie der Gewaltenteilung garantiert – dort kein Stillstand der Rechtspflege, da sich die Betroffenen – Bürger – durch das in der Verfassung garantiertem Recht auf Bürgerentscheid (Garantie des Souverain) diesem Umstand umgehend korrigieren könnten.

    Wie sagte Herr Schröder so treffend?: „Die Deutschen konnten über die Euroeinführung noch über den Europabeitritt selbst entscheiden, da dies die „Verfassung“ nicht vorsieht.“

    Wie schon gesagt. Ob es sich um eine Verfassung handelt oder nicht, erkennt man daran was nicht darin zu finden ist, als das was drinn steht. Da in dem Grundgesetz für die BRD – entstanden im Zuge der Besatzungszeit – im Artikel 146 GG ausgeschlossen ist, daß das Grundgesetz in die Position einer Verfassung gehoben werden kann und das Grunbdgesetz eine richtige Verfassung nur für bestimmte Zeit erstezt, ist alles geblapper von der Garantie auf Rechtsstaat gerade von den hierdurch begünstigten „Gerichte“ reiner Zynismus.

    Nach dem Motto: Die Deutschen Staatsbürger in der BRD haben zawr einen Mund zum Sprechen (Menschenrechte), aber wir die BRD haben ihnen allen ein großes Pfaster auf den Mund geklebt und „hier sind die Menschenrechte zu finden“ draufgeschrieben, damit ein jeder erkennen kann, daß wir die BRD die Menschnenrechte achten.
    Den Umstand, daß man mit einem Pflaster über den Mund nicht sprechen kann, wird wehemend von den Pflasterklebern bestritten.

    Genau das spiegelt die (un)rechtssituation – die Ohnmacht der Hilflosigkeit der Deutschen Staatsbürger wieder. Nennt man dann auch im Zusammenhang mit Eu-Beititt und Euo-Einführung = Entmündigung.

    Genau daß passiert Tag täglich in BRD „Gerichtssälen“.
    Du hast einen Mund zu sprechen, aber das Entmündigungspflaster befindet sich in der StPO, StGB, ZPO usw..
    „Richter“ nennen das dann: „Ich entziehe ihnen jetzt das Wort.“ oder „Ihr Sachvotrag/Strafanzeige/Dienstaufsichtsbeschwerde ist unbegründet.“ oder „Ich mache jetzt von meinem Hausrecht gebrauch.“ oder „Ich lege gleich ein Ordnungsgeld fest.“ oder „Ich fühle mich durch ihre Argumentation ehrverletzt.“ oder „Meinetwegen, dann legen sie doch Rechtsbeschwerde ein.“ oder „Ihr Befangenheitsantrag gegen mich wurde durch Beschluss abgelehnt.“ oder „Das BVerfG nimmt ihre Beschwerde ohne Angaben der Gründe nicht an.“

    Wenn die Deutschen Staatsbürger begreifen, daß der Staat von den „Gerichtssälen“ aus regiert wird – da die Menschenrechtsfeindlichen „Gesetze“ – ausgedacht von dem CDUSPDFDPDIELINKE-PolitClub erst durch die „Gerichte“ ihre Wirkung entfalten, dann wird jedem der Schauer über den Rücken laufen.

    Daher wissen „Richter in der BRD“, welche Folgen sich auch für sie selbst ergeben können und werden am Futtertrog der Möglichkeiten keine Gelegenheit ausnutzen, sich der Verantwortung durch äußeren Beweis = Unterschrift, nicht verschließen.

    Warum kaum Klagen zur Verhandlung kommen, hat ganz andere Gründe.
    Jedem den es interessiert sollte mal schaun, wie viele Klagen von Deutschen Staatsbürgern dort eingehen. Die ersaufen regelrecht darin. Dann sollte man noch wissen, daß das Bundesgrundgesetzgericht selbt tief in die Juristentrickkiste greift (Prüfung der Beschwerde von einem Misterialratlutzi statt einem „Richter“)um Verfahren vor dem EGMR zu vereiteln. Das allein ist ein Skandal und Beweis genug, daß selbst die obersten Hüter des „Rechts“ das Opfer daran hindert.
    Ganeu das ist die BRD. Nicht das was in Artikel 1-19 GG steht.

    So nun noch ein letztes mal zu – rechstwirksam & rechtskräftig -.

    Was ist eine Abschrift damals und heute?

    Der Begriff stammt aus der Zeit, als tatsächlich im warsten Sinne des Wortes noch abgeschrieben werden mußte (armen Schreiberlinge). Weil es im Jahre 1877 weder die Schreibmaschine noch der Computer erfunden war.
    Das Gesetz zur Notwendigkeit von Ausfertigungen stammt also ebenfalls aus dem Jahre 1877. Trotz kleinen Änderungen am Basiswerk der ZPO blieb der § 317 ZPO so bestehen.

    Das Beurkundungsgesetz aus dem Jahre 1969 – zuletzt geändert 2008. Auch im Jahre 1969 gab es noch keine Kopierer und Komputer bei den Gerichten. Es war also technisch & logistisch ganicht zu bewerkstelligen, die Unterschrift des Richters auf die Ausferigungen zu bringen.

    1990 hatte der „BRD Rechtsstaat“ mit absoluter Sicherheit genau wie 2008 kein Interesse daran, das Beurkundungsgesetz dem jetzigen Stand der Technik anzupassen.

    Weil eben die Unterschift auf der Ausfertigung verhinder werden soll.

    Der Begriff Abschirft hat also 1877 eine ganz andere Bedeutung als im Jahre 2009. Ich habe noch nie erlebt, daß ein Notar im Jahre 2009 eine Urkunde tatsächlich a b g e s c h r i e b e n hat, bevor sie beglaubigt wurde. Ein Notar ist sicher einer der glücklichsten Mesnchen seit der Erfindung des Kopierers.
    Auch bei Gericht im Jahre 2009 ist die Abschrift keine nach dem Tatsächlichen sondern nach dem Begrifflichen eine Abschrift, da sie schon in digitaler Form (gleiche Datei wie die die der „Richter“ für das Original verwendete) vorliegt.
    Es müßte also nach dem Tatsächlichen heute statt von einer Abschift exakt de mo von einem Ausdruck gesprochen werde.
    Das ist aber nicht notwendig, weil der Begriff Abschrift eine begriffliche Form der Möglichkeit zur Reproduktion eines Originals ist.

    Wie absurd dieses Vorgehen von „Gerichten“ ist wird deutlich, als in meinem Beisein eine „Urkundenbeamte“ das Originalurteil erst kopierte als die Originalunterschrift des „Richters“ auf dem Original mit Tipex entfernt wurde. Dann beglaubigte die „Urkundenbeamte“ die Richtigkeit der Ausfertigung, obwohl auf dem Schreibtisch das Original ohne Unterschrift daneben lag.
    Soviel zur Prozedur nach § 49 BeurkG und dem Thema Rechtssicherheit an Bundesdeutschen Gerichten.

    Da heute im Jahre 2009 es keiner einzigen Behörde, Firma, Instutitution selbst dem Normalsterblichen nicht im Traum einfallen würde ein Original durch Abschreiben zu reproduzieren, >>> ist die Verweigerung und damit die Möglichkeit der exaktesten Form der Reproduktion durch das „Gericht“ nicht nur im höchsten Maße fragwürdig sondern schlichtweg ein UNDING.<<<
    Aus dem Gesetzen § 49 BeurkG geht nicht hervor, daß die Ausfertigung tatsächlich von den Urkundenbeamten abzuschreiben sei. Das steht schon dem heutigen enormen Aufwand entgegen. Daher drückt man heute auf Print und schon rutscht das benötigte Schriftstück heraus. Da aber von der Urkundenbeamten die Urschrift – aslo Text und Unterschrift – zu beglaubigen ist, wäre die heute exakteste technische Form – die Kopie des Originals -.

    Warum also versetzt sich das "BRD Gericht" freiwillig in der Auslegung der FORM nach § 49 BeurkG zurück in das Jahr 1877?

    In § 317 ZPO ist außerdem zu lesen, daß das "Urteil" sowie die "Beglaubigungen" durch ein Gerichtssiegel versehen sein muß.
    Ein Gerichtssiegel ist kein Dienstsiegel sondern ein Amtssiegel, da das "Gericht" ein "Amt" (Amtsgerich soundso) und der "Richter" wie die "Urkundenbeamte" – nach Deutschem Recht – Amtsträger sein sollten.
    Dumm nur, daß keiner der hier benannten Personen Eigentümer eines Amtssiegel ist und nur durch das Erwecken eines Anscheins von einer Amtshandlung einen Dienstsiegel auf das Papier pappt.

    Genauso sinnlos ist das Geblubber von alias "…inleander" & "Depp…"!

    Früher nannte sich dies Hexenverbrennung. Heute nennt sich das Rechtsstaatsgarantie.
    Beides war in der Form wie in der Auslegung schlichtweg falsch.
    Auch mußten bei der Hexenverbrennung einige Geneartionen übersprungen werden, bis die Hexenverbrennung als das erkannt werden konnte was sie war. Eine Menschenrechtsverletzung!
    Mit dem BRD Rechtsstatt wird nur keine Generation benötigt, dies wird sich nun in Folge der nächsten 2 Jahre vollziehen. Die Zeit ist heute schnelllebiger.

    • 44 deppenaufsicht 14. Juli 2009 um 13:32

      Du redest von der „Ohnmacht der Hilflosigkeit der Deutschen Staatsbürger“. Meinst du damit die Unfähigkeit der reichsdeutschen Bürger, ihren rechtlichen Standpunkt mit etwas anderem als den längst detailliert widerlegten Glaubenssätzen der KRR zu vertreten?

      Wie absurd dieses Vorgehen von “Gerichten” ist wird deutlich, als in meinem Beisein eine “Urkundenbeamte” das Originalurteil erst kopierte als die Originalunterschrift des “Richters” auf dem Original mit Tipex entfernt wurde. Dann beglaubigte die “Urkundenbeamte” die Richtigkeit der Ausfertigung, obwohl auf dem Schreibtisch das Original ohne Unterschrift daneben lag.

      … und wenn wir fein artig sind, erzählt uns ein DeutscheR bestimmt noch viel spannendere Märchen über seinen heroischen Kampf gegen den deutschen Unrechtsstaat, der seine Unmenschlichkeit schon dadurch offenbart, daß er den Reichsdeutschen hin und wieder kräftig eins auf die Finger gibt, obwohl die doch immer wieder ihren festen Glauben betonen, daß der ihnen gar nichts zu sagen hätte.

    • 45 Rheinlaender 14. Juli 2009 um 16:32

      Nochmal zum Urteil des Gerichts in Luxemburg: Der EuGH hat in keiner Weise die EMRK ausgelegt – weder gegen Dtld. noch Oesterreich. Deren Auslegung liegt beim EGMR in Strasburg. Die Richter in Luxemburg legen ausschliesslich das EU-Recht aus – und die Menschenrechtskonvention ist nicht des des Gemeinschaftsrechts der EU, sondern ist beim Europarat angesiedelt. Der Gerichtshof in Luxemburg hat von dem Gerichtshof in Strasburg klar getrennte Aufgeben.

      Nochmal: Es ging in der Sache um die Frage der Entschaedigung bei letztinstanzlichen nationalen Urteilen, die als unvereinbar mit dem EU-Recht festgestellt wurden. Die Entstehung solcher Urteile (und von denen geht der EuGH aus) setzt eine funktionierende Rechtspflege vorraus.

      Zur Frage der Verfassung: Es ist richtig, dass eine Verfassung auch daran erkannt wird, was diese regelt. Die primaere Funktion ist es das Funktionieren des Staates zu regeln (wie kommen Gesetze zustande, wie ist die Exekutive gebildet und wie bestellt, etc.). Das ist die Gemeinsamkeit aller Verfassung. Genau das regelt das GG.

      Ich habe den sehr starken Verdacht, dass die Wiederholung der Argumentation, dass eben der Art. 146 nur Teil einer Verfassung sein kann, weil er eben die Verfassungsgebende Gewalt bindet und dass das GG eben durch die „verfassungsgebende Gewalt“ besclossen wurde und als solche nur eine Verfassung sein, fuer Dich etwas zu hoch ist, denn das setzte vorraus, dass man grundsaetzliche Konzepte der Verfassungsgebenden Gewalt verstanden haette.

      „Hilflosigkeit“? Die Frage einer einheitlichen EU-Waehrung stand seit 1972 (Werner-Plan) auf der Tagesordnung. Die Frage der weteren Intergration Deutschlands in „Vereintes Europa“ ist seit der ersten Regierungserklaerung Adenauers Sep. 1949 erklaerte Politik aller wichtigen Parteien. Der dt. Waehler bestaetigt die Parteien, die diese Plaene oeffen und fuer jedermann erkennbar verteidigen und weiterfuerten regelmaessig mit ueber 90% der Stimmen. Keine Partei oder Gruppe, die gegen diese Integration agierte hatte je auch nur in der Andeutung eine Chance eine Wahl zu gewinnen und diese Politik zu aendern – weil eben das von Dir so vielbeschworene Volk diese Politk im Grundsatz billigt.

      Das Volk billigt deshalb diese Politik, weil diese das erste Mal seit Jahrhunderten die Moeglichkeit eine gesamteuropaeischen Krieges zur Absurditaet macht, weil diese Politk jedem Einzeln Freiheiten gibt, die weit jenseits dessen liegen, was zu Zeiten des Dt. Reiches denkbar gewesen waere – und weil diese Politik einen Wohlstand geschaffen hat, der Vergleiche zu fruehren Zeiten laecherlich erscheinen laesst.

      Zu Berkundungen von Urteilen: Das Urteil des LG Hamburg sagt eindeutig aus, dass das Beurkundungsgesetz unter Hinblick auf moderne Techniken ausgelegt werden muss und dass die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher als ausreichende Beglaubigung angesehen werden kann.

      Damit folgt der LG Hamburg dt. Rechttradition. So wurden wichtige Urteile des Reichskammergerichts schon im 16. Jahrdt. gedruckt und es galt aus ausreichend fuer die Rechtmaessigkeit, dass diese vom einem Boten des Reichskammergerichts ueberbracht wurden (siehe N. Meurer, Practica von deß Cammer Gerichts Ordnung vnd Proceß, pp. LX-LXIII, Mainz 1584).

      Zur Ablehnung von Klagen ohne Begruendung durch BVerfG und EGHMR:

      Alle Klagen werden beim BVerfG von einem drei Richterkollegium vorgeprueft, nur wenn alle drei Richter diese Klage als offensichtlich unbegruendet ablehnen, wird diese nicht weiterverfolgt. Wenn nur einer meint, dass dies zumindest zu pruefen sei, wird die Klage weiterverfolgt. Ein aehnliches Verfahren besteht beim EGHMR.

      Dieses Verfahren ist sinnvoll, da diese Gerichte jeden Tag mit Querulanten-„Klagen“ bombadiert werden, die ansonsten das Funktionieren dieser Gerichte verhindern wuerden.

      Die Ministerialbureaukratie ist hier nicht involviert.

      Dienst-/Gerichts-/Amstssiegel: Natuerlich ist ein Gerichtssiegel ein Amtssiegel. Ein solcher Siegelabdruck ist ein Symbol dafuer dass ein Akt als „hoheitliches Handeln“ erfolgte, wozu auch die Rechtssprechung gehoert. Siehe z.B. die hessische „Verordnung über die Landessiegel“ von 29. Maerz 1949.

      Ein Dienstsiegel ist natuerlich nicht das „Eigentum“ eines Beamten oder Richters, sondern Eigentum des jeweiligen Landes oder Bundes (bzw. auch der Kommunen). Es wird ihm zum dienstlichen Gebrauch ueberlassen.

      Abschiessend paar Worte zur BRD: Die BRD ist kein idealer Staat und ich halte von der derzeitigen Besetzung der politischen Klasse nicht sehr viel – aber es gibt keinen idealen Staat.

      Was ich jedoch von einem Staat primaer erwarte, Aufrechterhaltung der inneren und aeusseren Sicherheit, Bereitstellung gewisser Dienste, maximale Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit fuer jeden Einzeln und mich ansonsten in Ruhe zu lassen, dass leistet die BRD recht gut – und auf jeden Fall besser als jeder andere dt. Staat der letzten 200 Jahre.

  29. 46 DeutscheR 15. Juli 2009 um 12:30

    Zu alias „dep…“

    Zur absorden Vorgehensweise bei der Entfernung der Unterschrift durch Urkkundenbeamte:

    Genau das ist ja Euer Problem.
    Ihr lebt in der Zuckerglasur einer Torte voll Scheiße.
    Und man will nicht glauben, was nicht sein kann.
    Das geht übrigens den meisten so.

    Du solltest ma aufwachen und anfangen selbst zu denken – ich vergaß, du wirst ja gedacht.

    Richter, Polizisten, Beamte, Schöffen, Politiker haben einwas gemeinsam.

    Sie bezeichnen sich als Menschen.

    Von Menschen weiß man, daß sie rauben,stehlen, morden, betrügen … (ich muß hier unterbrechen, sonst werd ich nicht fertig).

    Wenn also ein Richter ein Mensch ist, ist auf der gleichen Entwicklungsstufe der Menschheit (Evolution) wie der Rest der Welt. Sicher ist der eine oder andere in der Entwicklung zurück.
    Ich möchte hier keine Namen nennen.

    Jedenfalls willst du mir hier im Forum erzählen, daß alle Amtspersonen trotz Menschsein Heilige sind.
    Also sind Politiker – die zumeist Volljuristen sind Heilige, weil sie am ehesten wissen müßten was recht und unrecht ist.

    Komisch, warum dann in der Hiraschi des Beamtenstatus vom Polizisten bis hin zum BVerfG Richter zwar abnehmend aber trotzdemm schon die gleichen Straftaten zu finden waren wie unter Ottomormalbürger. Nur ist es von Hiraschiestufe nach oben für die „Heiligen“ immer leichter – sich hierfür zu verantworten.

    Gestern sagte mir eine „Urkundenbeamte“ zur Frage nach der Mindesanforderung ihrer Unterschrift: „sie könne auch mit Schablone unterschreiben, daß müßte für mich ausreichend sein.“

    Das Grundsatzurteil über die Mindestanforderungen kennt oder will sie nicht kennen. Für den Forfall gibt es Zeugen.

    Aber schlaf mal schön weiter. Du wirst dann schon sanft geweckt.

    • 47 deppenaufsicht 15. Juli 2009 um 12:42

      Gestern sagte mir eine “Urkundenbeamte” zur Frage nach der Mindesanforderung ihrer Unterschrift: “sie könne auch mit Schablone unterschreiben, daß müßte für mich ausreichend sein.” Das Grundsatzurteil über die Mindestanforderungen kennt oder will sie nicht kennen. Für den Forfall gibt es Zeugen.

      Ich kenne auch ein paar merkbefreite Querulanten, die die Geduld ihres Amtsgerichts so gründlich überstrapaziert haben, daß sie dort nicht mehr ernst genommen werden.
      Und an einer Unterschrift per Schablone ist doch genausowenig auszusetzen wie an den berühmten 3 Kreuzen, oder etwa nicht? 🙂 🙂 🙂

  30. 48 DeutscheR 15. Juli 2009 um 12:40

    Zu alias „…inleander“ das gleiche.

    Zu der Frage des C-224/01 – gibt es keine offenen Fragen mehr.
    Es ging um die Entschädigungsregel nach Artikel 13 EMRK.
    Dabei stellte der EuGH fest, daß dies ebenso für den Kläger auch für die BRD und andere nicht zutrifft. Punkt.
    Und mit allen anderem Gequassel dazu schadest du dir nur selbst.

    Zum Thema BVerfG Prüfungsverfahren. Da frag doch einfach mal das Heer von Rechtsanwälten, die vor Wut kochen – weil sie durch Ministerialratlutzi abgefertigt wurde.

    Und quatsch mich nicht noch mal voll.
    Ich selbst hab eine Ablehnung in Schriftform durch Ministerialratlutzi und als nächstes auf Grund meiner Beschwerde gegen diesen Trick die Ablehnung der „Richter“ nebst Herrn Papier.

    Lass es doch mal drauf ankommen und wir schließen eine Wette ab.
    Wenn ich dir nachweisen kann, daß es so ist … dann verschwindest du aus dem Forum hier.
    Und tu der Warheit damit einen großen Gefallen!

    Woh kann ich die jpg datei hier einstellen???

    • 49 eiscat 29. April 2010 um 02:30

      @deutschR
      Eine Bilddatei kann man auch verlinken und bei imageshake.com, abload.de,flickr,dropbox hochladen 😉

      So allgemein toll wie ihr euch gegenseitigt die Hölle anheizt, heiß redet, mir würde aber mehr Quellenangabe freuen, bzw interpretation von Quellenangaben.
      Das Thema ist sehr interessant und noch glaubwürdiger mit Quellenangabe. Da ganze Trarara gehört geklärt, und dann entschieden was man unternimmt oder eben nicht, ansonsten isses Wurst. Trink ich lieber n Tee oder schau Alex Jones und Scientlogie-Infokrieg.tv . Selbst Verschwörungstheorien werden unglaubwürdiger wenn sie gewissen beigeschmack bekommen (siehe infokrieg.tv). Und wer hat nun endlichmal so einen Reichsausweis sich ausstellen lassen und sich auf das Reichsgesetz berufen mit dem Endeffekt der Valiumspritze und Haldoltherapie ? Ich kenne keinen es wird nur immer geredet. Was ist mit den selbsternannten Journalisten den sowas unter den Nägeln brennt, mit dem Hauch von Angst sie könnten den Job verlieren…gibts die noch ? auch auf „hohle Erde“ wurde da mal diskutiert “ ja ein paar Kumpels wollen sich nun so ein ausweis ausstellen lassen über die krr „, naja hört sich an wie geprahlter Optimismus……..

      Grüßle

      Haarper vom codex „Teddybär“

  31. 50 DeutscheR 15. Juli 2009 um 12:46

    Früher dachten die Menschen, der Apfel fällt zu boden, weil die Erde eine Scheibe ist.

    Heute glauben die Menschen, der Apfel fällt zu Boden, weil die Erde eine Kugel ist.

    BRD Gutmenschen mit Allgemeinintellekt (nicht mit Intelligenz zu verwechseln) essen den Apfel schon vor dem Versuch auf.

    Verschluckt euch bloß nicht daran – bei dem Versuch zu große Brocken zu schlucken.

    Ihr seid nicht meine Kragenweite.

    Und hier auch: Tschüssiskovski – bis irgendwann so um Artikel 146 GG herum.

  32. 51 EinLeser 16. August 2009 um 19:08

    Guten Tag,

    ich finde es interessant wie hier die Fetzen fliegen. Ich beschäftigt mich schon seit geraumer Zeit mit dem Thema.

    Dass das Deutsche Reich immernoch bestand hat kann man recht leicht belegen. Dafür gibt es genügend Urteile, Dokumente und für die absoluten Zweifler der Artikel 116 des Grundgesetzes. Ich bezweifle stark daß die Kritiker der „Reichstheorie“ sich mal ernsthaft mit den Argumenten beschäftigt haben. Diese Menschen kennen nicht mal den Unterschied zwischen dem 3. Reich und dem Deutschen Reich, daher wird auch immer auf die „rechte“ Seite gedrückt. Ich frage mich immernoch wo der Begriff Na-Zi herkommt, von Nationalsozialist ganz sicher nicht, jedenfalls nicht sprachlich und Wiki vertrau ich schon lange nicht mehr 😛
    Es gibt heute noch Gesetze die die immernoch in der BRD-Gesetzgebung gültigkeit haben, genauso wie aus dem 3. Reich. Auch diese Tatsachen werden immer schön untergraben.

    Ich hab mich mal auf dieser KRR – Seite durchgelesen….da ist die Bild informativer, sowas kann man als einigermaßen gebildeter Mensch nicht mehr ernst nehmen. Teilweise so dermaßen schlecht recherchiert, daß man sich schon Fragen muss ob der Autor/die Autoren nicht doch von irgendwelchen Behörden finanziert wird/werden. Die Argumentationen sind dermaßen leicht zu widerlegen, dass es fast peinlich ist. Die Verhetzung einzelner Menschen ist erbärmlich, aber viel Feind viel Ehr. Das investierte Interesse dieser Autoren spricht Bände, ganz zu schweigen von dem inhaltlichen geistigen Dünnschiss.
    Es gibt ja bekanntlich auch Unternehmen die von Politikern und Behörden solche Aufträge entgegennehmen. Daß eine Privatperson sich so viel Mühe macht, wage ich ernsthaft zu bezweifeln.

    Nun mal ein kritischer Punkt an die Autoren von irgendwelchen Büchern. Es macht immer ein verdammt beschissenes Bild wenn „Meinungsbildung“ in Polemik endet. Das bekannte Foto mit Märkelschän kannte ich schon vorher und fand es schon doch sehr weit hergezogen, denn jeder Leser, der sich ein solches Buch kauft in dem Informationen dieser Qualität zu finden sind, wird automatisch beim lesen Skepsis zeigen. Ich habe das Buch selbst nicht gelesen, die Informationen daraus findet man auch sonst wo…mit ausreichend Zeit…deshalb der Wink mit dem Wald, sich zu solchen exotischen journalistischen Mitteln nicht hinreißen zu lassen. Das schafft unglaubwürdigkeit und damit Angriffsfläche.

    Wenn die breite Masse in deutschen Landen mitbekommt was gespielt wird, ist ja nich so daß es nicht schon genug wissen, wirds hier gewaltig scheppern. Das liegt nicht an irgendwelche Gesetzen oder Texten oder Meinungen. Das Vertrauen ist zerstört, es wurde gelogen, geklaut und verschenkt was nicht gehörte.
    Es wird dann total egal sein, ob dann alle Staaten die BRD-GmbH als Staat akzeptieren, wenn das Volk es nicht mehr tut. Die Taten der letzten Regierungen und gerade der aktuellen hat eine Menge Wut verursacht, aber irgendwann wacht jeder mal aus einem schlaf auf und dann werden selbst die größten blindtaubstummen dieses Volkes ihre Klappe nicht mehr halten.
    Ich bezweifle, daß die Damen und Herren freiwillig den Platz räumen…in diesem Sinnne wünsche ich allen mitlesern noch einen schönen Tag

    • 52 Rheinlaender 17. August 2009 um 19:21

      Was sagt der Art. 116 GG woertlich? Das hier: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

      Was bedeutet das? Es gibt keine Aussage darin, dass heute das Dt. Reich noch bestaende, sondern nur das am 31. Dez. 1937 ein solcher Staat bestanden hat.

      Natuerlich hat altes Recht noch Bestand bis neues Recht geschaffen wurde oder es aufgehoben, nur z.B. aus der Gueltigkeit der „Urkunde, die Dotation für das Kirchen- und Schulwesen der hiesigen katholischen Gemeinde betreffend – Vom 2. Februar 1830“ der Freien Stadt Frankfurt am Main als aktuell geltendes hessisches Landesrecht das weitergehende Bestehen der Freien Stadt Frankfurt als eigenstaendiger Staat zu schlussfolgern ist wohl unsinnig.

      Wenn das Volk die BRD nicht als Staat „akzeptieren“ wuerde, koennte die BRD keine staatliche Gewalt ausueben – das tut sie aber.

  33. 53 Der Gerechte 18. September 2009 um 10:07

    Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist.

    Von seiner Wortherkunft her bezeichnet der Begriff Gesetz etwas Gesetztes, etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung von Regeln. Daher bezeichnet man den Gesetzgebungsvorgang auch als Rechtsetzung – im Gegensatz zur Rechtsprechung. Von dem Verb „setzen“ leitet sich der Begriff Satzung ab.

    • 54 Rheinlaender 21. September 2009 um 12:02

      Nette Definition fuer den Sozialkundeunterricht der 6. Klasse Hauptschule – die Realitaet und Theorie ueber das Zustandkommen von Gesetzen und deren Auslegung ist um Kategorien komplizierter.

  34. 55 Der Gerechte 18. September 2009 um 10:15

    Folgende Mitteilung habe ich auf Antrag auf Feststellung der Staatszugehörigkeit von der zuständigen Staatsangehörigeitsbehörde erhalten.

    genauer Wortlaut:

    Sehr geehrter Herr …………,

    der Gesetzgeber hat im § 30 Staatsangehörigkeitsheitsgesetz (StAG) näher Ausführung über das Besestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit gesetzlich geregelt.

    Über die Feststellung der Staatszugehörigkeit gibt es keine gesetzlichen Grundlagen, so dass ich Ihnen hierfür auch keine Bescheinigung ausstellen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    ……

    Hierzu habe ich folgende Frage:
    Warum kann mir keine Behörde die Staatszugehörigkeit austellen bzw. beurkunden?

    Anmerkung: Sollte jemand interesse an dem Schreiben haben, kann er sich melden.

    • 56 Rheinlaender 21. September 2009 um 12:09

      Unsinn: Das Kind heisst „Staatsangehoerigkeitsausweis“ und wird bei Innlandsdeutschen von den entsprechenden Behoerden der Bundeslaender, bei Auslandsdeutschen vom Bundesverwaltungsamt ueber die Botschaften oder Konsulate ausgestellt. Fuers Kleingedruckte die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) vom 18. Juni 1975, zuletzt geändert am 24. September 1991“ und die entsprechenden Ausfuehrungsbestimmungen der Bundeslaender.

      • 57 T0NK1N 23. September 2009 um 15:24

        „…..Es gibt keine „rechtsprechende Gewalt“ in der Demokratie des Grundgesetzes…..“

        Dr. Helmut K.J. Ridder
        Professor an der Universität Frankfurt a.M.

        GUTACHTEN
        für den 40. Deutschen Juristentag

        http://www.gewaltenteilung.de/jur_ridder.htm

        AM BESTEN MAL DIE GESAMTE SEITE LESEN, BEVOR HIER WIEDER „GEHITLERT“ WIRD…

      • 58 Der Gerechte 24. September 2009 um 20:05

        Das ist kein Unsinn. Die zuständige Staatsangehörikeitsbehörde hat mit dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Rücksprache gehalten. Es ist wie es ist. Die Staatszugehörigkeit kann nicht beurkundet werden. Unglaublich aber wahr. Das Schreiben wird demnächst im Internet veröffentlicht. Weitere Einzelheiten werden folgen.

  35. 59 PartyMaus73 26. September 2009 um 22:40

    Es ist alles wunderbar in Deutschland bzw. wird es werden: wir werden dank Matthes Haug wieder FREI sein!

    Das Deutsche Reich kommt wieder und Haug wird der Reichskanzler! *träum*

    Heil Haug!

  36. 60 echt? 11. Oktober 2009 um 11:14

    Klasse – wenn man in einem geschlossenen Wahngebilde lebt, ist das Leben einfacher und schöner. Ich frage mich nur – z.B. – was sich ändern würde, wenn man ein Urteil mit Originalunterschrift bekäme? Im Übrigen wäre das auch keine Originalunterschrift, da sie kopiert wäre, d.h. auch wertlos.

    Es gibt z.B. Bestimmungen, auf welchen Unterlagen Originalunterschriften vorhanden sein müssen, z.B. bei den Bauvorlagen. Das dient dazu, dass man nicht fremdes geistiges Eigentum kopiert und einreicht. Bei Urteilen sehe ich da keine Analogie.

    Grüßt echt?

  37. 61 mrBTH 31. Dezember 2009 um 15:09

    Sorry, aber wer wirklich Kritik an dem postdemokratischen Repressionsstaat üben will, sollte nicht so ne braune Eso-Scheisse lesen, sondern Herbert Marcuses „Repressive Toleranz“. Allerdings ist das etwas komplexer.

    http://www.infopartisan.net/archive/1967/2667108.html#b1

    BTW: Nationalstaaten sind Konstrukte aus dem 19. Jh. Und die Kulturkreislehre ist auch seit fast 100 Jahren überholt. Plus: Solche Wortspielereien wie Verfassung vs. Grundgesetz interessieren in der Praxis auch niemand.

  38. 62 Hugenotte 19. Mai 2010 um 13:41

    Super, bald bloggen nur noch die jungs vom BND und Verfassungsschutz gegeneinander. Irgendiwe auch witzig 😉
    Oh mann, boß bekehren wird man so keinen wozu auch immer.
    Deutschland ist so ein kleines Licht im gossen und jahrtausendealten Spiel…
    Think BIG!
    Wie verbirgt man am besten ein Geheimnis – in dem es veröffentlicht und dann als unwahr diskrditiert wird.
    911 – we need the fly to the moon!
    H.

  39. 63 Neutral-Demokrat 23. Juni 2010 um 10:52

    Allein schon die Tatsache, dass dieses Buch hier auf dieser Seite, deren Name „Brauner Quatsch mit Soße“ lautet, spricht schon dafür, dass die Medienpropaganda gut funktioniert. Es ist wirklich lächerlich, dass jede Meinung die gegen die des Staates geht, gleich so zerissen wird. Denkt mal darüber nach. Das ist genau das, was uns eingeprügelt wurde. Seid bloß nicht rechts! Ich spreche hierbei gar nicht von Rechtsradikalität, sondern von der Tatsache, dass jeder Gedankengang in diese Richtung sofort im Keim erstickt wird. Es ist einfach nur traurig.

    • 64 deppenaufsicht 27. Juni 2010 um 16:21

      Allein schon die Tatsache, daß Fröhners Pamphlet jede Menge Quatsch mit brauner Soße enthält, rechtfertigt seine Thematisierung unter dieser Überschrift. Es ist wirklich lächerlich anzunehmen, hier würden „Gedankengänge“ zerrissen oder gar erstickt, weil sie „gegen den Staat“ gehen. An keiner Stelle in deinem Kommentar bist du auf die Tatsache eingegangen, daß Fröhner hemmungslos fälschen und lügen mußte, um die 160 Seiten mit dem „rechten“ Inhalt zu füllen. Immerhin bestätigst du damit die Vermutung, er würde wie alle Reichsideologen einfach nur darauf vertrauen, daß die Leser sowieso zu dumm sind, seinen Schwindel zu durchschauen.

  40. 65 Holger Fröhner 27. Juni 2010 um 16:53

    Hallo Deppenaufsicht,

    noch immer lässt Du deinen Namen vermissen, was mir eindeutig zeigt, dass Du sowieso nicht zu dem stehst, was Du sagst. Für dich ist es einfacher, mit Behauptungen zu diffamieren und damit unerkannt zu bleiben. Wessen geistig Kind du also bist, ist mir klar…

    Im übrigen habe ich sehr intelligente Leser und auch alle relevanten Dokumente in mein Buch „Die Jahrhundertlüge“ eingefügt. so dass jeder sich davon selbst überzeugen kann. Und dies taten schon über 100.000 Menschen…

    Im übrigen ist mein Buch 288 Seiten lang. Hast Du es dir vielleicht selbst zusammengefälscht???

    In diesem Sinne noch ein schönes Leben, in welchem du es dir sicher schön eingerichtet hast, inmitten deiner falschen Behauptungen.

    H.Fröhner

  41. 66 deppenaufsicht 28. Juni 2010 um 08:46

    Warum gehst du nicht endlich mal auf einige der Sachfragen ein?

    […] Ob diese außergewöhnliche Version des Grundgesetzes auch außerhalb seiner blühenden Fantasie existiert (und wenn ja, wo), wird er ebensowenig beantworten können wie die Frage, was die von ihm angegebene Quelle (siehe: BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990) mit der juristischen Auflösung der BRD zum 17.07.1990 zu tun haben soll […]

    Aber ich ahne schon, warum du vor einer inhaltlichen Auseinandersetzung kneifen mußt: Das gibt es wirklich alles nur in deiner blühenden Fantasie, ob nun auf mittlerweile 288 Seiten ausgewalzt oder auf 160 wie in der alten Version.

  42. 67 Luganorenz 13. März 2011 um 01:02

    Hallo zusammen,

    ich will mich nicht zu Sachfragen äußern aber ich möchte diese Runde etwas erheitern. Ich (Arierpass wäre keine Problem) bin mit einer Italienerin zusammen (ehemalige Achsenmacht, also auch nicht verfänglich) und ich schwöre Euch, die Italiener wären froh, wenn ihr Land auch nur halb so gut funktionieren würde, wie Rumpfdeutschland oder BRD oder wie auch immer.

    Bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen, weil ich mal von der Farbenlehre der Reisepässe gehört habe, aber was man hier liest haut ja allem den Boden aus!

    Allen Kollegen hier auf der Seite, die sich Haken- oder Eiserne Kreuz-ähnliche Symbole für Ihre Posts gewählt haben, sei gesagt: Deutschland wird in der ganzen Welt beneidet, weil es funktioniert, wie ein Staat funktionieren soll (außer der Deutschen Bahn). Aber dafür müsstet Ihr mal über Euren Tellerrand hinausschauen.
    Dass die Politiker scheiße sind und die Leute für dumm verkaufen wollen, hängt doch nicht mit Geheimlogen oder Weltjudentum zusammen, wie ihr Schwach-o-maten Euch immer gegenseitig einredet, sondern dass die wiedergewählt werden wollen und ihre Inkompetenz vertuschen müssen. Und da sind ALLE Demokratien der Welt gleich! Egal welche Passfarbe (wer so ein Schwachsinn glaubt, oh nein!!! LOL).
    Welchen Krieg haben denn die Italiener verloren, dass sie Berlusconi vor die Nase gesetzt bekommen?
    Mannomann, sagt mir mal einer in der Runde, welchen Staat auf der Welt er besser findet?
    Dubai? Singapur? China? USA?

    Mondlandung, Passfarbe, 9/11… habt Ihr keine Märklineisenbahn, wo Ihr heile Welt spielen könnt?

    Ich wette, Ihr Revanchisten habt alle noch nicht länger im Ausland gelebt, was ich von mir durchaus behaupten kann. Dann würdet ihr unsere Heimat nämlich ganz anders sehen.
    Die Wahrheit ist: IHR lebt in der Matrix mit Euren Richtern „im Ruhestand“ (leben die vom Volksgerichtshof noch?) und Hobbystaatsrechtlern. Freut Euch auf die nächste Ausgabe von „Raum und Zeit“ und setzt Euch vor Eure Deutschlandkarte von 1914 oder vor den Frontverlauf von 1942, falls Euch Deutschland zu klein ist.
    Und hört bitte auf, Euch zu beklagen, in die „rechte Ecke“ gestellt zu werden, nur weil ihr den Staat „kritisiert“ oder behauptet die „Wahrheit“ zu kennen. Es hat nichts mit Gehirnwäsche oder Propaganda zu tun, Euren durchweg widerlegten Kram als Schizophrenie zu bezeichnen.

    Bevor jetzt wieder ein Ghandi-Zitat kommt, hier eins von Churchill: „Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen.“ Wir können’s halt nicht ändern.

    L.

  43. 68 Luganorenz 13. März 2011 um 01:05

    Ui, jetzt hab ich ja auch so eine Rune rechts oben. Dann will ich mich für den Vorwurf im obrigen Post natürlich sofort entschuldigen

  44. 69 Holger Fröhner 13. März 2011 um 10:40

    Nach einiger Zeit habe ich in Erweiterung des Posts von „EinLeser“ vom 16. August 2009 um 19:08, in welchem er schreibt „Ich hab mich mal auf dieser KRR – Seite durchgelesen….da ist die Bild informativer, sowas kann man als einigermaßen gebildeter Mensch nicht mehr ernst nehmen. Teilweise so dermaßen schlecht recherchiert, daß man sich schon Fragen muss ob der Autor/die Autoren nicht doch von irgendwelchen Behörden finanziert wird/werden…“ noch etwas wichtiges mitzuteilen:

    In meinem neuen Buch „Nacht“ bin ich unter anderem der Frage nachgegangen, wer tatsächlich hinter solchen Seiten, wie der „KRR-FAQ“ und dieser schönen Seite hier steckt. Die Antwort wird die Aufgeklärten sicher nicht überraschen: Und so schicke ich liebe Grüße nach Berlin in die Lennestraße! Dort sitzen vom Staatsschutz bezahlte Schreiberlinge, die für den Müll, den sie immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen, auch noch bezahlt werden.

    Und damit schließt sich der Kreis und es wird völlig klar, welchen Interessen diese Diskussionen dienen: Nämlich der gezielten Verunsicherung von nach Wahrheit suchenden Menschen!

    Schämt euch!

    H.Fröhner

  45. 70 Adriano 13. April 2011 um 15:30

    Hm, es geht ja heiss her hier. Lustig ist dass sich nach diesem letzten Artikel von Herr Fröhner hier keiner mehr gemeldet hat. Kommt schon Jungs und Mädels, erzählt mir nicht dass er Recht hat und ihr jetzt von Angie und Co. gefeuert wurdet weil er euch „Ertappt“ hat…

    Lustig war auch die Nummer mit den Steuern in „Die Jahrhundertlüge“. Ich sehe mich schon in Gedanken mit sowas von mehr Brutto vom Netto rumlaufen. Und dank wem? Nix Guido, Holger mach et! Hören sie mal Herr Fröhner, mir als völlig unakademischem Handwerksmeister können sie doch mal einen flotten Dreizeiler Vorschreiben, den ich dann meinem Finanzamt in den Briefschlitz werfen kann. Aber das muss echt Bombensicher sein, nicht dass ich dann immernoch Einkommenssteuern zahlen muss und die dann aus Prinzip jedes Jahr meine Steuererklärung auseinander nehmen.

    Über eine positive Nachricht Ihrerseits wäre ich höchst erfreut und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    Adriano.

    PS: Ich glaube eher die Kirche ist an Allem schuld. Kirchensteuer und so, oder Herr Fröhner, die hängen da voll mit drin.

  46. 71 CH2011 3. August 2011 um 20:38

    Herr Fröhner, ich bin kein „bezahlter Schreiberling“, falls es die geben sollte, aber ich habe ihr Buch „Jahrhundertlüge“ gelesen und daraufhin recherchiert. Sie sollten sich schämen, einen solchen Bockmist an Lügen zu verbreiten. Der Geltungsbereich wurde durch Streichung des Art. 23 gelöscht? Blanker Unsinn!
    Dieser Artikel ist entfallen, weil er nicht mehr up to date war, da Deutschland wiedervereinigt wurde. Im alten Art. 23 stand übrigens das Saarland nicht mit drin, weshalb behaupten sie nicht in ihrem nächsten Buch, daß das Saarland nicht zur BRD gehört – noch nie gehört hat.
    Lesen Sie unglaublich viel, sprechen Sie mit Leuten, die sich mit diesen Themen tatsächlich auskennen und hören Sie endlich damit auf, den Leuten Geld für Ihre Bücher aus der Tasche zu ziehen. Wäre es Ihr primäres Interesse, die Menschen aufzuklären, würden Sie Ihre „Wahrheiten“ kostenfrei zur Verfügung stellen. Wie überall geht es auch bei Ihnen nur ums Geld. Ein Vorschlag meinerseits: Suchen Sie sich eine anständige Arbeit oder schreiben Sie ein hervorragend recherchiertes WAHRHEITSGETREUES Buch.

  47. 72 Holger Fröhner 5. August 2011 um 06:44

    Hallo CH2011.

    Leider ist eben nicht alles blanker Unsinn, wie Sie vielleicht die Leute glauben machen wollen. Bundesgesetzblätter und diverse Urteile sprechen da eine zu deutliche Sprache!

    Deutschland widervereinigt? Eine Besatzungszone wurde einer anderen ANGESCHLOSSEN – nichts anderes besagen auch die zugrunde liegenden Verträge. Eine Wiedervereinigung kann es nur nach SHAEF 52 geben. Also einfach mal besser recherchieren und nicht die Systempresse nachplappern 😉

    Und noch was zu der irrigen Aussage, es gehe mir ums Geld verdienen: Meine Bücher kann man alle KOSTENLOS online lesen und „Die Jahrhundertlüge“ sogar downloaden.

    Also wieder nur Lügen, die von Ihnen verbreitet werden. Wenn Sie kein bezahlter Schreiberling sind (was die natürlich immer behaupten ;-)), dann haben SIE einfach schlecht recherchiert…

    Guten Tag.
    H.Fröhner

  48. 73 Holger Fröhner 5. August 2011 um 06:47

    An Adriano:

    Schön, dass Sie das so lustig sehen mit den Steuern 🙂 Da freut es mich doch sehr, dass es noch einige Menschen gibt, die sich ihr Geld gern wegnehmen lassen, auf dass Kriege weiter finanziert und unsere Politiker gut versorgt werden – dafür Danke 🙂

    Ansonsten: Ich kenne genug Menschen, die schon lange keine Steuern mehr bezahlen! Ich selbst natürlich auch 🙂

    Noch ein schönes Leben in der Matrix!

    H.Fröhner

  49. 74 Fenzer03 5. August 2011 um 11:05

    Hallo Holger,
    schön das Du die BRD .- Gehirngewaschenen belehren willst.
    Nach meiner Erfahrung der letzten Jahre meine ich aber das dass nichts bringt. Das ist wie 1989. Da meinten auch viele, die DDR wird es noch ewig geben. Dennoch, lass dich in deiner Aufklärungsarbeit nicht beirren.
    Es gibt auch andere in Volk, die dankbar für das sind was Du schreibst.
    Und dieser Knödel ist schon wie Du sagst, bestimmt ein bezahlter Schreiberling
    dieser BRD – Verwaltung .

    mir reichlichsten Grüßen
    aus Altenburg

  50. 75 Dietrich A.W. Weide 5. August 2011 um 13:20

    Grundsätzliches:

    Gesetze, Paragraphen oder Artikel werden grundsätzlich NIEMALS gestrichen, sie werden aufgehoben und fallen damit weg. Hierbei ist aber darauf zu achten, daß die Nr. des Parapraphen oder des Artikels erhalten bleibt. Bei einer Streichung, wie die vielen „Klapskallis“ immer wieder fälschlich behaup-ten, würde die Nr. wegfallen.

    In der Liste „Änderungen des Grundgesetzes“, Stand Jan. 2007, steht hinter der lfd. Nr. 35:
    Änderndes Gesetz: Einigungsvertrag, Datum: 23.09.1990, BGBl.: II S.885, 890,
    Geänderte Artikel: 23, Art der Änderung: aufgehoben.

    Hiernach ist also der Art. 23 GG a.F. NICHT „gestrichen“, sondern „aufgehoben“ worden!!!

    Zu den Normen, deren Gültigkeits- oder Anwendungsbereich nicht zu erkennen ist, sagte das BVerfG in seiner Entscheidung 1 C 74/61 vom 28.11.1963, Zitat: „…. denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im Unklaren darüber, was Rechtens sein soll.“

    Nach dieser klaren und eindeutigen Entscheidung des BVerfG muß es also im betreffenden Gesetz selber stehen, muß dort genau definiert sein, wo es denn gelten soll!

    Ermangelt es einem Gesetz, einer Verordnung o.ä., der Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches, ist es nach der Judikatur des BVerfG und des BVerwG ungültig, ist es nichtig! Ein Gesetz ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches kann also nirgendwo gelten und somit auch nicht gültig, rechtswirksam oder anwendbar sein! An der Wirksamkeit dieser Rechtsnorm ändert sich auch nichts durch gegenteilige bloße, unbewiesene Behauptun-gen von Behördenbediensteten jeglicher Art, auch nicht von Richtern, da es diesen an der dazu erforderlichen legislativen Kompetenz ermangelt!

    Gemäß dem GG ist es unzulässig, eine einheitliche Rechtsprechung und Gesetzesauslegung – wie hier angeführt – zu ignorieren (BVerfGE 74, 234 f.; BVerfG NJW 2001, 1565; NJW-RR 2002, 6)! Das verstößt gegen das Will-kürverbot und drängt den Schluß auf sachfremde Motive auf (BVerfG NJW 1976, 1391; 1998, 2810).

    Daraus ergibt sich als Konsequenz auf die einschlägige, einheitliche Recht-sprechung, nach Gesetzen ohne Angabe eines räumlichen Geltungsberei-ches, darf nicht verfahren werden! Urteile des Bundesverwaltungsgerichts gelten nach dem BVerwGG und Urteile des Bundesverfassungsgerichts nach dem BVerfGG für alle nachstehenden Verwaltungseinheiten und Organe als rechtsverbindlich mit Gesetzeskraft! Damit besteht für die Nichtanwendbarkeit von Gesetzen OHNE Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches Offenkun-digkeit! (BVerfGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).

    Nach den Entscheidungen des BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963 und des BVerwG 17, 192 = DVBl. 1964, 147 ist ein Gesetz ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches daher NICHT gültig und NICHT anwendbar! Es verstößt gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtssicherheit gemäß Art. 20 GG und Bestimmtheit gemäß Art. 80 I 2 GG.

    „Rex“ Weide, Hamburg

  51. 76 Matthias Hassel 8. August 2011 um 07:15

    Tja,ich bin auch nur ein einfacher Handwerker, aber ich hab mal gelernt: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt! Und Steuern zu zahlen – legal oder illegal – die dann von Politikern, die uns nur belügen für Sachen vergeudet werden, die kaum jemand wirklich will; dagegen wehre ich mich vehement! Sich zurücklehnen und in fließendem zynisch die Leute auslachen, die sich gegen die Diktatur wehren, ist wohl der bequemste Weg, Adriano! Und wenn wir Erfolg haben, sind SIE einer der Ersten, die davon profitieren! Aber es ist schon leichter, die Anderen die Kastanien aus dem Feuer holen zu lassen, nicht wahr?Wie es in anderen Ländern aussieht, die ja ach so neidisch nach Deutschland schauen, muss ja dann noch katastrophaler sein als hier! Oder in diesen Ländern wird sich einfach nicht mit den Lügen befasst, mit denen wir hier bombardiert werden! Aber das ist ja ein bekanntes Phänomen: Der Nachbar die Straße rauf führt so eine tolle Ehe, geht mit seinem Frauchen Hand in Hand am Sonntag auf der Straße… Die blauen Flecken von der letzten Tracht Prügel von ihrem Alten hat sie schön unter der Bluse versteckt… Ich lebe in Deutschland, hier werde ich belogen und hier muss ich mich wehren! Und dazu schließe ich mich keiner gewaltbereiten Gruppierung an, die man mal eben kriminalisieren kann, sondern bewege mich auf dem Boden von Recht und Gesetz, sofern es denn gültig ist! Und ich lasse mich auch nicht braun anmalen oder diffamieren, nur weil ich nachdenke, wie man das Leben in diesem Land für ALLE gerechter gestalten kann!

  52. 77 CH2011 10. August 2011 um 13:32

    BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963? Ich habe danach gesucht, aber so ein Urteil gibt es nicht. Der Geltungsbereich muß z.B. bei Naturschutzverordnungen angegeben werden, da sie nicht überall, sondern nur in einem abgegrenzten Gebiet gelten. Ansonsten brauchen Gesetze und Verfassungen keinen Geltungsbereich. Einen Geltungsbereich hatten auch alte Gesetze und auch die Weimarer Verfassung nicht. Aber plötzlich – in der BRD – ist alles anders und es bedarf eines Geltungsbereichs. Was für ein Humbug. Deutsche Gesetze, werden vermutlich in Deutschland gelten, weswegen es uns auch egal sein kann, welche Gesetze andere Staaten haben.Das sollte eigentlich verständlich sein, aber gern mal bei einem Fachmann nachfragen.

    „Deutschland widervereinigt? Eine Besatzungszone wurde einer anderen ANGESCHLOSSEN – nichts anderes besagen auch die zugrunde liegenden Verträge. Eine Wiedervereinigung kann es nur nach SHAEF 52 geben. Also einfach mal besser recherchieren und nicht die Systempresse nachplappern“
    Die Shaef Gesetze wurden bereits am 14. Juli 1945 durch Militärgesetze ersetzt. Weshalb warten Sie dann auf ein solches Shaef-Gesetz im Jahr 2011?

    Des weiteren Herr Fröhner, suchen Sie doch nach einem Staat, der deutsch heißt, nicht wahr? Können Sie mir sagen, wo z.B. der Staat british citizen liegt? Oder der Staat französisch? Oder der Staat schwedisch?

    Und bitte erzählen Sie keine solchen Lügen. Ihre Bücher werden zunächst verkauft und erst später kostenlos zur Verfügung gestellt.

    Sie sagen außerdem „es ist nicht alles blanker Unsinn“. Na gut, dann heißt es, man kann davon ausgehen, daß zumindest ein Fünkchen Wahrheit enthalten ist und der ist vermutlich – Ihr Name. Der Rest ist erlogen und Sie sollten endlich dazu stehen, daß Sie eine gewisse Nähe zu sog. Reichsregierungen hegen, obwohl Sie sich offiziell davon distanzieren.

    Wem wollen Sie eigentlich erzählen, daß Sie keine Steuern zahlen müssen? Wer soll das ohne Belege glauben? Wir leben nicht im Märchenland. Beweise sind das einzig Wahre.

  53. 78 CH2011 10. August 2011 um 14:25

    BVerfGE 36, 1 – Grundlagenvertrag
    Das steht auch in dem gern zitierten Bundesverfassungsgerichts-Urteil:

    8. Art. 16 GG geht davon aus, daß die „deutsche Staatsangehörigkeit“, die auch in Art. 116 Abs. 1 GG in Bezug genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist. Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
    9. Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes.

    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“

    Es wird gern betont, daß das deutsche Reich mangels institutionalisierter Organe nicht handlungsfähig sei. Das trifft allerdings seit 1990 nicht mehr zu, denn in diesem Jahr kam zur BRD (identisch mit dem deutschen Reich) die DDR und es wurde abschließend über die Grenzen bestimmt. Die ehemals deutschen Gebiete gehören seither nicht mehr zur BRD (identisch mit dem deutschen Reich).
    Wenn also die BRD identisch ist mit dem deutschen Reich, hat sie jedes Recht, auf die endgültige Abtretung der ehemals deutschen Gebiete und ebenfalls das Recht auf einen Friedensvertrag zu verzichten, wobei der 2+4-Vertrag als Friedensvertrag gesehen werden kann.

    Nun noch zum Grundgesetz: Ein amerikanischer Außenminister kann keinen Grundgesetzartikel streichen. Vor allen Dingen sollte das Datum, das gern angegeben wird (17.7.90) bereits aufklären, denn weshalb hätte der polnische Außenminister am 23.7.90 noch darauf drängen sollen, diesen Artikel 23 mit der Wiedervereinigung aufzuheben, wenn es diesen Artikel da bereits nicht mehr gab? Der berühmte Art. 23 wurde am 3. Oktober 1990 aufgehoben, weil er überflüßig geworden war, Deutschland jetzt wieder als Deutschland als Ganzes bestand und die ehemals deutschen Gebiete für immer abgetreten worden waren. Sonst ginge es jetzt bei den Reichsideologen vermutlich um die Ostgebiete, die noch beitreten müssen usw.

    Sehr zum Ärger von Leuten wie den Reichsideologen oder eines Herrn Fröhner, gibt es tatsächlich noch Menschen die bei klarem Verstand und nicht von MSM verwirrt sind. Ihre Fakten halten einer genaueren Überprüfung nicht stand. Was am meisten auffällt, ist das hinzudichten, umformulieren oder weglassen von wichtigen Textstellen in „Zitaten“. Ein Zitat muß allerdings zwingend im Ganzen und unverändert wiedergegeben werden.

    Wären also diese ganzen „Verschwörungen“ echt, bräuchte nicht geschummelt werden.

  54. 79 Holger Fröhner 10. August 2011 um 20:08

    An CH2011:

    Das ist mein letzter Kommentar auf dieser Seite, da es sinnlos ist, mit Leuten zu diskutieren, die vom System bezahlt werden! (Siehe dazu auch mein neues Buch „Nacht“)

    Zu Geltungsbereichen:
    Gesetze, die keinen Geltungsbereich definieren, sind nichtig!
    Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
    „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres feststellen können. Eine Verordnung, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
    „Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muß also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches.“ (BverwGE, I C 74/61)
    „Die Aufgrund § 55 Abs.1 Nr.4 NGefAG erlassene Verordnung ist nichtig. Denn sie verstößt gegen die Formvorschriften des § 58 Nr.5 NGefAG. Danach muß eine Verordnung den räumlichen Geltungsbereich angeben.“
    „Der Verstoß gegen § 58 Nr. 5 NGefAG führt zur Nichtigkeit der gesamten Verordnung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. V. 13.06.1952 – III OVG A 407/51 -, OVGE 5, 508; Saipa NgefAG, § 58 Rdnr. 1 m.w.N.; Drews/Wacke/Vogel/Martens, a.a.O.).“ (Verwaltungsgericht Hannover, 10 A 2120/01)
    Und was für Verordnungen gilt, gilt für Gesetze umsomehr!

    Zu SHAEF Gesetzen:
    „Wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 hatte das LG Berlin den Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs „Kommerzielle Koordinierung“ in der DDR, im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997 hatte der Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGH St 43, 129). Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nicht zur Entscheidung angenommen worden.“

    Was belegt diese Verurteilung?
    1. Dr. Alexander Schalck-Golodkowski ist nicht etwa nach dem „StGB“ verurteilt wurden, was nach Straftaten eigentlich anzunehmen wäre, sondern nach Militärrecht (SHAEF-Gesetz Nr. 53). Dies belegt eindeutig, dass dieses Recht im Jahr 1996 (so wie auch heute) noch gilt!

    2. Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil nicht angenommen, da beispielsweise gemäß dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ (und anderer Abkommen) ein Einspruch deutscher Gerichte gegen alliiertes Recht nicht möglich ist

    Zu den Staatsangehörigkeiten:
    Bei bestehenden Ländern stehen diese im Ausweis 😉

    Zur Pariser Konferenz:
    Warum zitieren Sie denn nicht die Protokolle?! Na weil dann jedem klar ist, dass die Alliierten die Besatzungszonen 1990 neu regelten und das Grundgesetz außer Kraft gesetzt wurde. 😉

    Zu Ihren anderen Lügen:
    Die Jahrhunderlüge war seit der ersten Version im Netz kostenlos erhältlich. Das ist sie auch heute. Alles andere ist eine Lüge… Ich habe das Buch nur der Information wegen geschrieben!

    Aber diese Seite dient ja nach wie vor nur der Denunziation. Nichts anderes verfolgt man hier. Und wer die Belege dafür finden will, der findet sie in meinem neuen Buch – ebenfalls kostenlos im Internet zu lesen 

    So – und damit verabschiede ich mich von dieser Seite, da es Zeitverschwendung ist. Und Ihnen wünsche ich morgen eine erfolgreiche Mittagschicht beim Staatsschutz in Berlin. Mögen Sie auch da wieder viel Fantasie zeigen 😉

    Die Wahrheit steht von alleine aufrecht!

    Holger Fröhner

  55. 80 CH2011 11. August 2011 um 20:06

    Macht nichts Herr Fröhner, da Sie ohnehin nicht wissen, worüber Sie eigentlich schreiben – Sie haben keine Ahnung von der Materie, was sich schon daran erkennen läßt, daß Sie nicht zwischen einer Satzung/Verordnung und einem Gesetz unterscheiden können. Wie bereits gesagt, braucht eine Verordnung einen Geltungsbereich, da es sich hierbei i.d.R. um Gebiete, wie z.B. ein Wasserschutzgebiet handelt. In einem solchen Wasserschutzgebiet müssen die Landwirte wissen, wo (auf welchen Wiesen) sie beispielsweise Gülle ausbringen dürfen und auf welchen nicht. Das sollte jedem einleuchten.
    Bei Gesetzen ist es etwas anderes. Sie gelten z.B. nur auf Länderebene, oder auf Bundesebene. Wie ihr Bundesland aussieht, wie weit es sich erstreckt wissen Sie ja hoffentlich – wenn ja, wissen Sie auch, wo das Gesetz gilt. Genauso verhält es sich bei den Bundesgesetzen, da im Normalfall jeder Deutsche weiß, wie weit sich die BRD erstreckt.
    In Ihrem Buch hatten Sie übrigens o.g. Bundesverwaltungsgerichtsurteil falsch zitiert und das wissen Sie genau. Zudem muß ich Ihnen sagen, daß das Bundesverwaltungsgericht nicht darüber zu entscheiden hat, ob ein Gesetz nichtig ist oder nicht. Das ist ausschließlich Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.
    Sie sehen, Sie haben keine Ahnung.
    Dr. Alexander Schalck-Golodkowski wurde im Jahr 1996 für eine Strafe verurteilt, die er begangen hat, als die DDR noch existierte und als somit die sog. Shaef – richtig Militärgesetze – noch aktiv waren. Das sollte ebenfalls jeder begreifen.

    Weshalb sollte ich Protokolle zitieren? Und soll ich sie so zitieren, wie Sie es für gewöhnlich tun – also dazudichten, weglassen oder umformulieren? Das Grundgesetz kann von Außenstehenden nicht verändert, gestrichen oder aufgehoben werden, das ist schlicht unmöglich. Alles was Sie dazu schreiben, entspricht nicht der Wahrheit.

    Die Staatsangehörigkeit zum Wievielten Male eigentlich, steht als Adjektiv im Ausweis der meisten Länder. Dort steht französisch, schwedisch, british citizen, etc.

    Dann schreiben Sie ja noch sowas Putziges über die Farben der Pässe. Rot ist angeblich abhängig. Wissen das z.B. die Schweizer? Die haben einen roten Paß. Wir und Frankreich haben einen weinroten Reisepaß – sind wir also alle abhängig? Von wem? Wissen Sie, daß es braune und schwarze Pässe gibt? Wofür stehen diese Farben? Ihrer These nach gibt es doch nur blaue, rote und grüne Pässe.

    Sie sehen also, Ihre ganzen Meinungen oder sollte ich sagen Einbildungen (Wahnvorstellungen?) fallen wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

    Fällt den Reichsknallern nichts anderes mehr ein, kommen sie mit dem Totschlag-Argument „bezahlter Schreiber“. Ich werde leider nicht dafür bezahlt, die Wahrheit zu schreiben, vielleicht sollte ich ja Ihrem Beispiel Herr Fröhner folgen und mich der Lüge zuwenden, oder?

  56. 81 Holger Fröhner 11. August 2011 um 20:21

    Ha ha ha… Sie sind echt nicht mehr zu überbieten 😉

    – ohne weitere Worte –

  57. 82 CH2011 12. August 2011 um 18:35

    Ich wünschte Ihre Lügengeschichten könnten zum Lachen anregen. Tun sie leider nicht.
    Abgesehen davon wollten Sie nicht mehr antworten, also halten Sie sich doch wenigstens daran.

  58. 83 Holger Fröhner 13. August 2011 um 13:54

    Das tue ich ab sofort. Ab jetzt können Sie völlig widerstandslos Ihre Theorien und Behauptungen verbreiten – dabei wünsche ich Ihnen viel Freude 🙂

    Für alle späteren Leser weiterer Falschbehauptungen hier:

    Weil ich nichts mehr kommentiere bedeutet das nicht, dass die Behauptungen richtiger sind. Ich halte es nur für Zeitverschwendung weiter zu kommentieren. Ich habe immer alles wiederlegt. Das das aber zu nichts führt, dürfe jedem aufmerksamen Leser klar sein…

    Also nutze ich meine Zeit zukünftig lieber der Aufklärung interessierter Menschen.

    Holger Fröhner

  59. 84 CH2011 13. August 2011 um 16:31

    Natürlich. Alles widerlegt? Wo? Man hat Ihre Behauptungen alle widerlegt und zwar mühelos.
    Sie können die Wahrheit nicht widerlegen Herr Fröhner, das ist das Problem. Deshalb ziehen Sie es vor und das ist verständlich, nichts mehr zu kommentieren. Sehr vernünftig von Ihnen.

    Falls Sie jedoch nochmals kommentieren wollen, so beantworten Sie z.B. meine Frage nach den Farben der Pässe. Wieso gibt es auch schwarze und braune, wo Sie doch behaupten, es gäbe nur blaue, grüne und rote. Ach und dann natürlich, weshalb die Schweizer einen roten Paß haben – also abhängig sind.

    Wenn Sie das beantworten möchten gern, ansonsten brauchen Sie tatsächlich nichts mehr zu kommentieren.

  60. 85 spöke 17. November 2011 um 21:55

    nach reichlicher Recherche:,,

    Ergebnis: leider!!! ER HATTE RECHT GEHABT. ..

  61. 86 nkieker 18. November 2011 um 09:51

    Reichsdeppen geben jedem recht, der dieselben Lügen erzählt. Auf die Widerlegungen einzugehen können sie sich garnicht leisten. Sowas „Recherche“ zu nennen zeigt ihre fortgeschrittene intellektuelle Verwahrlosung.

  62. 87 spöke 21. November 2011 um 00:37

    Dann sind ja unsere Politiker auch Reichsdeppen und die vielen Verordnungen und Richtlinien auf die sich Juristen berufen ebenso fraglich.
    selbst in der Mainpresse köchelt was hoch.

    Klicke, um auf 2011-11-18-ohne-Staatshaftung.pdf zuzugreifen

    Ich bin gespannt wann z.b.§146 GG gelöscht wird.

    Du würdest dich wundern, wie viele Juristen und Politiker in Deutschland um die vertrackte Lage wissen.

    • 88 nkieker 21. November 2011 um 07:56

      Dann sind ja unsere Politiker auch Reichsdeppen

      Weil sie welchen von Fröhners Lügen recht geben?

      und die vielen Verordnungen und Richtlinien auf die sich Juristen berufen ebenso fraglich.

      Reichsdeppen erscheint vieles fraglich, was unter Juristen unstrittig ist.

      Du würdest dich wundern, wie viele Juristen und Politiker in Deutschland um die vertrackte Lage wissen.

      Du würdest dich wundern, wie weit den Juristen und Politikern das irreale Reichsdeppen-Gefasel am Allerwertesten vorbeigeht.

  63. 89 Reinhard Kipp 17. Januar 2012 um 14:23

    Hilfreich wäre eine Zusammenarbeit, aller Verfasser dieser hier geschriebenen Kommentare. Ich bin der Überzeugung, daß, wenn sich alle Beteiligten, ohne Groll aufeinander zusammensetzen, und gemeinsam die Fakten zusammen tragen, dann kann die Wahrheit, wenn vielleicht auch nur teilweise, ans Tageslicht kommen.

    Was mir seltsam vorkommt:
    nur 3 Menschen haben den Mut den eigenen Namen zu nennen,
    allen geht es um´s Recht haben, statt an der Lösung zu arbeiten,
    niemand kann die Argumente des anderen widerlegen.

    Ich frage Euch: wollt ihr eine Lösung, oder einfach nur Recht haben ?

  64. 90 DubliCAT 9. Februar 2012 um 01:28

    Alles soweit klar und was den herrn Fröhner betrifft grotesk,
    doch bleibt trotz alledem eine Frage:
    Wo liegt das Problem, eine Ausfertigung (rack zack) zu kopieren, und zwar natürlich mitsamt der Richterunterschrift, abzustempeln (irrelevant ob mit Dienst- oder Amtsstempel) und fertig!?
    Wozu der Aufwand, zu rechtfertigen, dass es so und so, dies und deshalb, auch ohne Unterschrift geht?
    Wenn das doch mit der BRD alles rechtens und in Ordnung ist, was wäre dann daran so schlimm?
    Sog. „linken Rechten aus der Mitte der Gesellschaft“ wäre doch jeglicher Wind aus den Segeln genommen. Was gibt es zu verlieren, SO UNBEDINGT darauf zu beharren, es OHNE Unterschrift weiter zu machen?

  65. 91 Tom Rheker 28. Februar 2012 um 14:45

    Lieber Rheinländer, danke, dass Du unser Grundgesetz hier so gut verteidigst. Ja, es mag sein, dass das deutsche Volk (wir kommen übrigens ALLESAMT aus Afrika…) nicht diese Verfassung verabschiedet hat. Dieses Recht hat es allerdings nach den verheerenden Ereignissen bis 1945 auch verloren! Ganz eindeutig.

    Die Mütter und Väter des GG haben einen guten Job gemacht, sich bemüht und sie waren sicher auch keine Franzosen oder Amerikaner usw. usf.

    Ich mag unser Grundgesetz. Mir ist egal, ob es noch eine legitimiertere (wenn es sowas gibt) Verfassung gibt oder nicht, besser als das GG kann sie gar nicht werden.

    Dass es den Politikern an Anerkennung des Souveräns, des Volkes, also uns, fehlt, ist kein Wunder. Aber kein Grund, unsere Verfassung anzugreifen. Eher ein Grund, in eine Partei einzutreten, eine neue zu gründen oder eine Bürgerinitiative zu initiieren und dann dafür sorgen, dass bestehende Gesetze, die man für dumm hält, oder bestehende Ignoranzen verändert werden.

    Auch die EU, nun, sie mag nicht gewählt worden sein, aber wir leben in einer PARLAMENTARISCHEN Demokratie. Da wählen wir also Leute, die wiederum tun in unserem Auftrag Dinge. Wenn uns ihre Aktivitäten nicht passen, raus auf die Straße, demonstrieren, Wirtschaft lahm legen – Gesicht zeigen und nicht Leute verdummen.

    Danke noch mal, Rheinländer. =)

  66. 92 CH2011 13. Juli 2012 um 18:28

    @ reinhard kipp
    Netter Versuch! Glaubst du echt, wir normalen Menschen hätten Bock darauf, daß ein Schlägertrupp von Reichsdeppen vor unserer Haustür steht? Echten Namen nennen? Entweder naiv, oder eben ein netter Versuch.

    Falls du also noch mal reinschaust: Wer kann hier nichts widerlegen? Wir Normalen widerlegen sämtlichen Reichsdeppen Mist ohne Mühe. Die Reichsdeppen hingegen stellen stets und ständig irgendwelche abstrusen Theorien auf, ohne Belege oder mit gefälschten Belegen.

    Die behaupten steif und fest, die Erde sei eine Scheibe – wir widerlegen es mühelos mit Beweisaufnahmen und sie behaupten weiterhin die Erde ist eine Scheibe (mit gefälschten Beweisaufnahmen). Diesen Reichsdeppen kann nicht geholfen werden, sie haben durchweg ein psychisches Problem und einige überdies finanzielles Interesse (deshalb verkaufen sie u.a. Personenausweise). Aber nur zu, gewarnt, aufgeklärt wurde genug, lauft nur hinter diesen „Wahrheitsfindern“ her – direkt in die Klapse.

  67. 93 Torsten 22. Juli 2012 um 21:44

    Guten Abend!
    Ich habe mir jetzt zwei Abende Zeit genommen und mir jeden Kommentar durchgelesen.
    Ich bin beeindruckt von den überaus guten Rechts- und Geschichtskenntnissen der hier beteiligten Schreiberlingen. Allerdings lassen hier einige Teilnehmer die gute Kinderstube vermissen. Wenn man sich schon an einer öffentlichen und auf hohem Niveau geführten Diskussion anschließt, sollte man auch sachlich bleiben und nicht mit diversen Kraftausdrücken seine eigene Argumentation verstärken. Natürlich hat hier jede Argumentation ihre Daseinsberechtigung. Gesetze werden nun mal von jedem anders interpretiert. Es heißt ja nicht umsonst; „Zwei Juristen, drei Meinungen.“ oder so ähnlich. Dafür wurden die Gerichte erfunden. Am Ende entscheidet ein Richter.
    Im Fall Deutschland (oder wie auch immer wir es nennen mögen) wird am Ende das Volk entscheiden. Jedes Unrechtssystem hat in der Vergangenheit sein Ende gefunden. Nur, liebe Leser dieses Blogs, versteift Ihr Euch in die völlig falsche Richtung mit dieser Diskussion. Ihr seht den Wald vor lauter Bäumen nicht. Nicht das GG regelt unser Leben auf deutschen Boden. Es ist das PAPIERGELD.

    „Mayer Amschel Rothschild wird gern mit der Aussage zitiert: „Lasst mich das Geld einer Nation herausgeben und kontrollieren, und es ist mir egal, wer die Gesetze schreibt.“ Der Biograph Frederic Morton zog den Schluss, dass die Rothschild-Dynastie … die Welt gründlicher und schlauer und nachhaltiger erobert hat, als alle Cäsaren vor ihnen und alle Hitlers nach ihnen.“
    (Fundstelle: „Die Kreatur von Jekyll Island“ von G. Edward Griffin, Kopp Verlag, Seite 249).
    Es ist eigentlich völlig egal, welche Gesetze erlassen wurden, es ist völlig egal, ob unser Rechtssystem legitim ist und es bringt auch nichts, sich über die Politikermarionetten aufzuregen, da nun mal das Kapital die Richtung vorgibt.
    Henry Ford äußerte einmal: „Würden die Menschen unser Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh!“

    Der Verschuldungswahnsinn der zur Zeit von den Regierungen in Europa betrieben wird, um den Euro und die Banken am Leben zu erhalten, wird sein vorbestimmtes Ende erreichen. Nämlich den totalen Zusammenbruch des Papiergeldsystems. Man kann nun mal Schulden nicht mit Schulden bekämpfen. Jeder studierte Mathematiker kann bestätigen, dass der Zinsesszinseffekt eine exponentiellen Anstieg der Schulden zur Folge hat. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem der Bundeshaushalt kollabiert, weil er die Zahlungsverpflichtungen nicht mehr leisten kann. Dann ist die Regierung gezwungen Steuern zu erhöhen um die Ausgaben zu finanzieren. Das ist natürlich unpopulär, weil man dann Volkes Zorn auf sich zieht. Also wird unweigerlich die Geldmenge weiter erhöht. Wenn das Geld dann in den Wirtschaftskreislauf gelangt, werden überall die Preise steigen. Irgendwann kann es sich Otto-Normalverbraucher nicht mehr leisten, sich ein Brot zu kaufen. Auch jetzt wird Volkes Zorn sich wieder entladen. Nun ist es viel schlimmer, weil es die Regierung mit hungernden Menschen zu tun hat. Natürlich schiebt sie die Schuld auf die Produzenten der Lebensmittel. Aber die können nun mal nichts dafür. Wenn eine immer größer werdende Geldmenge auf eine begrenzte Güteranzahl trifft, müssen die Preise explodieren.
    Ich persönlich traue nicht einer Bank. Jedes Mal wenn Gehalt gezahlt wurde, hebe ich alles verfügbare ab. Wenn jeder Bundesbürger wüsste, dass nur 10 Prozent ihr verfügbares Geld von der Bank abheben können, gäbe es einen Bankenrun. Jeder will zu den 10 Prozent gehören. Die restlichen 90 Prozent gehen leer aus, weil die Bank keine weiteren Barreserven hat und dadurch Konkurs geht. Und dieses 10 zu 1 Prinzip gilt für jede Bank. Es wird definitiv der Tag kommen, an dem die Bürger in Deutschland panikartig versuchen werden, ihr erspartes Geld zu retten. Und die 90 Prozent, die leer ausgingen, werden natürlich protestieren. Bei ca. 80 Millionen Bürger in unserem Land kommen natürlich einige zusammen. Dann haben wir, traurig aber wahr, Bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland. Da sehen wir keiner rosigen Zukunft entgegen.
    Die letzte Hoffnung ist ein bedingungsloses NEIN zum ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) durch das Bundesverfassungsgericht im September 2012.
    Wobei sich hier wieder der Kreis schließt, zur anfänglich geführten Diskussion dieses Blogs.
    Das Bundesverfassungsgericht wird sich zu diesem Thema der politischen Beeinflussung nicht entziehen können und leider mit JA stimmen und damit das Todesurteil für unser Land unterschreiben.

    Mit freundlichen Grüßen

  68. 94 Pavel Jong 28. Oktober 2012 um 21:06

    90% aller Verfehlungen in jedem System der Welt, egal welche Regierungsform dort praktiziert wird, ist auf ein Übel zurückzuführen: Dem Geld und darüber hinaus die Macht, ein kleiner Prozentsatz ist auch auf die Religion zurückzuführen wobei es dort auch nur um Geld und Macht geht nur unter dem Deckmäntelchen der Scheinheiligkeit!

    Die BRD hat einen Sonderstatus in der Welt. Wie man diesen Status nun letztendlich, rechtlich auslegt ist egal. Ein normal sterblicher blickt dabei eh nicht durch, was ja auch gewollt ist. Selbst die, die glauben es zu können, haben das gleiche manipulative Bildungssytem durchlaufen wie alle anderen.

    Die Wahrheit kann niemand für sich beanspruchen.

    Fakt ist: Es läuft etwas schief in der BRD, der EU und der restlichen Welt. Wir leben in einem System des Lobbyismus, der Geld- und Machtgeilheit die jeden normal denkenden Menschen nur noch anwidert.

    Die Zeichen stehen auf Sturm und es nur noch eine Frage der Zeit bis sich die unbelehrbaren in einem Horrorszenario widerfinden.

    EU Schießbefehl und Einsatz des Militärs (geübt wird auch bald, Thema: Truppenübungsplatz Schnöggersburg) innerhalb der BRD/EU sind durch, falls das zuvor befürchtete Szenario (welches auch immer eintreffen wird, ich schaue gespannt zu und versuche zu erahnen wer oder was das Rennen macht) eintreffen wird.

    Die Liste der Missstände angefangen bei Politik, Ernährung, Bildung, Medizin, Erziehung, Medien, Umweltschutz usw. usw. usw. ist fast unendlich.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

    In diesem Sinne. Streit euch weiter darum wer recht hat oder nicht, da seid ihr wenigstens beschäftigt während hinter eurem Rücken alles vor die Hunde geht.

  69. 95 Nachfrager 16. August 2014 um 02:10

    Der Holger Fröhner hat vollkommen recht. Der Artikl 23 GG a.F. wurde tatsächlich von Baker am 17.07.1990 gestrichen. Jawohl! Ich weiß das ganz genau.

    Woher ich das weiß?

    Ganz einfach. Dank meiner äußerst tiefgreifenden und investigativen Recherchen ist es mir gelungen einen gewissen Nino H. aus New York ausfindig zu machen.
    Und dieser gewisse Nino H. war eben zu jener Zeit als 3. Chefunterkellner der amerikanische Deligation mit in Paris bei der Außenministerkonferenz.
    Dank eines kleines Schmiergeldes, äh ich meinte natürlich dank eines kleines Beraterhonorars hat er mir haarklein erzählt, wie das damals tatsächlich gelaufen ist.

    Also, der Baker, der Kohl und der Genscher saßen abends noch gemütlich zusamen.
    Baker hatte gerade von Nino H. seinen 9. Brandy serviert bekommen, als er plötzlich und für alle unerwartet zu Genscher sagte: „Gib mal dein Grundgestzbüchlein her“. Der Genscher, nichts Böses ahnend, überreichte es dem Baker und der holte blitzschnell aus seiner linken Innenjackentasche seinen Füllfederhalter raus und schwups war zum Entsetzen aller, der besagte Artikle 23 durchgestrichen.

    Dann fragte Kohl sichtlich erschrocken: „Was bedeutet das?“

    Baker: „So, jetzt gibt es keine BRD mehr, basta“ Aber warum denn riefen Kohl und Genscher entsetzt? Dann wären wir beide ja arbeitslos?“

    Darauf sagte dann Baker etwas verlegen: „Ach so, ja…hmh…daran habe ich tatsächlich gar nicht gedacht…Okay, dann machen wir es so, daß wir niemanden verraten, daß der Artikle 23 gestrichen ist, einverstanden Jungs?“

    „So machen wir es“ meinten dann Kohl und Genscher sichtlich erleichtert. Dann frage der Baker noch den Kohl, wo denn sein Grundgesetzbüchlein sei. Aber der war ja jetzt vorgewarnt und hatte einen seiner seltenen Geistesblitze und meinte nur: „Och, ich gucke da immer ins Internet“
    „Ach so, meinte dann der Baker, ja dann können wir da natürlich nix machen. Da muss ich mal beim CIA oder NSA nachfragen, was man da im Internet machen könnte mit der Streichung. Aber es reicht ja vorerst wenn der Artiekl 23 GG im Grundgesetzbüchlein vom Genscher gestrichen ist“

    Genauso war es Freunde. Und wißt ihr was? Der Genscher war ja nicht ganz so dumm, der hat sich am anderen Tag ein neues Exemplar besorgt und war ganz glücklich, weil der Artikel 23 immer noch drin stand. Der Kohl meinte dann ganz leise zum Genscher: „Du mußt unbedingt dein altes Grundgesetzbüchlein verschwinden lassen…wenn das den Reichsdeppen in die Hände fällt….das gibt eine Internetrevoluion…“
    Und dann wurde der Genscher kreidebleich und murmelte .“Verdammt, dieser Kellner wollte das unbedingt haben…der wird doch nicht…aber nein…oder doch?“ Tja und der Nino H. wußte schon immer wie man nebenher den einen oder anderen Dollar macht….

    So war das also.


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